Ein smartes Heizungsthermostat ist zu sehen. Foto: Volkmann
Ein smartes Heizungsthermostat ist zu sehen. Foto: Volkmann

Ratingen. Ab dem 1. März gelten die von der Bundesregierung beschlossenen Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen rückwirkend zum 1. Januar 2023. Die meisten Stromkundinnen und Stromkunden der seien hiervon nicht betroffen, so die Stadtwerke Ratingen.

Durch eine langfristige Beschaffungsstrategie könnten die Stadtwerke Ratingen ihren Kundinnen und Kunden im Durchschnitt Strompreise anbieten, die unter der Preisgrenze von 40ct/kWh liegen, die für den Bereich bis zu 30.000 kWh gilt. Erst oberhalb der 40-Cent-Grenze greift die Preisbremse. Die Beschaffungs- und Marktpreise lagen im vergangenem Jahr beträchtlich darüber.

„Wir setzen auf eine langfristige Einkaufspolitik. Diese ermöglicht es uns, wesentlich konstanter und unabhängig von spontanen Preisschwankungen agieren zu können. Unter anderem hat es uns diese Einkaufspolitik ermöglicht, in Zeiten extrem hoher Einkaufspreise, zum Teil erheblich über der 40ct-Marke, unsere Endpreise deutlich unter dem Marktniveau halten zu können“, erläutert Stadtwerke Geschäftsführer Marc Bunse.

Aufgrund des generell höheren Marktpreisniveaus werden damit hauptsächlich Kundinnen und Kunden von Gas und Wärme auf die Preisbremse zurückgreifen. „Dennoch sind auch hier die Ratinger Preise im Marktvergleich sehr gut“, so die Stadtwerke.

Zusammen mit ihrem Softwarehersteller arbeiten die Stadtwerke mit Hochdruck an der Umsetzung der Preisbremsen sowie der damit verbundenen Erstellung der Informationsschreiben. Hierfür hatte der Gesetzgeber den Mitteilungstermin zum 1. März 2023 bestimmt. Die Stadtwerke teilen mit, dass sich der Versand dieser Anschreiben aufgrund noch ausstehender Tests verzögern wird und nun sukzessive im Rahmen des Monats März 2023 erfolgt. Kundinnen und Kunden entstehe hieraus kein Nachteil, wie der lokale Energieversorger mitteilt.

„Wir erheben unsere Abschläge erst Ende des Monats und werden allen berechtigten Kundinnen und Kunden die gesetzlich vorgesehenen Vergünstigungen fristgerecht zukommen lassen und dann Kundinnen und Kunden auch entsprechend die Abschläge für Januar und Februar 2023 verrechnen“, erläutert Stadtwerke Vertriebsleiter Frank Schlosser.

„Wir bitten unsere Kundinnen und Kunden in diesem Zusammenhang um Verständnis, dass aufgrund der verfügbaren Ressourcen die Erreichbarkeit telefonisch sowie persönlich in unserem Heimat.Kontor aktuell nur sehr eingeschränkt möglich ist. Wir wollen allen berechtigten Kundinnen und Kunden die gesetzlich vorgesehenen Vergünstigungen fristgerecht zukommen lassen“, so Frank Schlosser weiter. In diesen Zusammenhang brauchten sich auch jene Kundinnen und Keine keine Sorgen machen, die ihren Vertrag zurückgeschickt und noch keine Rückmeldung erhalten haben, so die Stadtwerke. Die Vertragsbestätigungen würden „sobald wie möglich versendet“.