Düsseldorf. Die Rheinbahn informiert darüber, dass Kombi-Tickets nach Absage einer Veranstaltung nicht am aufgedruckten Datum, sondern am Tag des Nachholtermins gültig sind.
Die Ausbreitung des Coronavirus hat für viele abgesagte Veranstaltungen und Events gesorgt. Die damit verbundenen Kombi-Tickets berechtigen bei einer abgesagten Veranstaltung nicht dazu, an dem Tag, der auf den Eintrittskarten steht, mit Bus und Bahn zu fahren.
„Die Kombi-Tickets sind an die Veranstaltung selbst gebunden und gelten somit nur dann, wenn sie tatsächlich ist, für die Hin- und Rückfahrt mit dem ÖPNV“, heißt es vonseiten der Rheinbahn AG.
Wird eine Veranstaltung auf einen anderen Tag verschoben und die ursprüngliche Eintrittskarte behält ihre Gültigkeit, gilt das Kombi-Ticket am neuen Datum für die Hin- und Rückfahrt zu dem Event, auch wenn auf der Eintrittskarte das ursprüngliche Datum steht.
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