Polizeieinsatz im Stadtgebiet. Symbolfoto: Polizei
Polizeieinsatz im Stadtgebiet. Symbolfoto: Polizei

Kreis Mettmann. Am Donnerstag hat ein 19-Jähriger am Klinkerweg in Erkrath mit einer Schreckschusspistole in die Luft geschossen und dadurch einen Polizeieinsatz ausgelöst.

Laut Polizei gegen 14.45 Uhr meldete sich ein Erzieher aus einer Kindertageseinrichtung am Klinkerweg bei der Polizei. Der Mann gab an, im Garten der städtischen Gemeinschaftsunterkunft zwei Jugendliche beobachtet zu haben, die mit einer Pistole in die Luft schossen. Mehrere Kinder aus dem Kindergarten seien verängstigt.

Kurz darauf trafen die Polizeibeamten im Garten der Unterkunft auf zwei Jugendliche. Die Beamten stellten bei ihnen eine Waffe sicher – es handelte sich dabei um eine Schreckschusspistole.

Ermittlungen vor Ort ergaben, dass die Pistole einem 19-Jährigen gehörte, bei dem es sich um einen in der Unterkunft untergebrachten Bewohner ohne festen Wohnsitz handelt. Der junge Mann gab an, damit in die Luft geschossen zu haben, „schließlich sei es ja sein Garten und dies könne ihm niemand verbieten“, berichtet die Polizei über die Reaktion den Jugendlichen.

Benötigter Waffenschein nicht vorhanden

Da der 19-Jährige lediglich Bewohner der Unterkunft war, hätte er alleine zum Führen der Schreckschusspistole einen sogenannten kleinen Waffenschein benötigt – diesen konnte der Erkrather jedoch nicht vorweisen. Das Abfeuern der Waffe wäre allerdings aufgrund der Hausregeln der Unterkunft, der Nähe zu den benachbarten Wohnungen und dem Kindergarten auch dann nicht erlaubt gewesen, erklärt die Polizei.

Zudem stand der junge Mann unter dem Einfluss von Alkohol. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von etwa mehr als 0,6 Promille (0,33 mg/l). Es ergab sich zudem der Verdacht, dass der 19-Jährige zusätzlich Drogen konsumiert hatte. Bei einer anschließenden Durchsuchung seines Zimmers mit Hilfe eines Drogenspürhundes landete die Polizei dann einen weiteren Treffer: So stellten die Beamten geringe Mengen Cannabis und Amphetamine sicher.

Der 19-Jährige wurde vorläufig festgenommen. Auf der Polizeiwache wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Seine Schreckschusspistole wurde sichergestellt. Die Polizei leitete gleich zwei Strafverfahren gegen den jungen Mann ein: Eine wegen des Verstoßes gegen das Waffenschutzgesetz, eine wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.