Unten der Rad- und Wanderweg durch das Angertal, oben die Brücke der A 44, über die noch keine Autos fahren können, weil es am Ende der Brücke nicht weitergeht Richtung Ratingen-Ost. Das soll sich nach dem jüngsten Beschluss der Bezirksregierung ändern. Foto: Mathias Kehren

Kreis Mettmann. Autobahnen in NRW: „Sanierung ist wichtiger als Neubau“, so lautet das Credo der Grünen-Fraktion im Kreistag Mettmann. Beim A44-Lückenschluss stellen die Grünen den vom Umweltschutzbund angemahnten Schutz vor Starkregen in den Mittelpunkt. 

„In NRW sind mehr als 800 Brücken so marode, dass sie dringend saniert oder sogar abgerissen und neugebaut werden müssen“, so Ina Besche-Krastl, Kreistagsmitglied und Landtagsabgeordnete der Grünen und ergänzt „das muss Vorrang haben“.

Der Lückenschluss der A44 hingegen wird für die Städte Velbert, Ratingen und Heiligenhaus eine Entlastung bei Schleich- und Umwegen bringen. Der Ortsteil Hofermühle Ratingen wird deutlich vom Durchgangsverkehr entlastet werden.

„Dieser Lückenschluss ist durch die aktuelle Klage des BUND nicht gefährdet“, so der Norbert Stapper (Grüne) als Vorsitzender des Mobilitätsausschusses des Kreises Mettmann. Das Verfahren wird direkt am Bundesverwaltungsgericht als essenzielle Kontrollinstanz für das Handeln von Verwaltung und Politik geführt werden. „Der BUND als Umwelt- und Naturschutzverband ist den Zielen des Bundesnaturschutzgesetzes verpflichtet. Der Schutz vor Starkregen und Hochwasser wird drängender, Extremwetterereignisse nehmen zu. Es liegt also nahe, gesetzliche Vorgaben zur Regenwasserbehandlung entsprechend anzupassen“, so Stapper.

„Die Gefahr von Starkregenereignissen ist real und sie nimmt zu. Es ist richtig, dass der BUND diese Probleme klar benennt, “ sagt Sandra Ernst, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Kreis Mettmann.

Am 27. Juni hat der Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) Klage gegen den Planänderungsbeschluss zur Neuregelung des Straßenabwassers im Bereich des Kreuzes Ratingen-Ost eingelegt. Allerdings kommt dieser Klage keine aufschiebende Wirkung zu, der Bau der A44 kann ohne Verzögerungen fortgeführt werden.