Banknoten und Geldmünzen liegen auf einem Tisch. Foto: pixabay/symbolbild
Banknoten und Geldmünzen liegen auf einem Tisch. Foto: pixabay/symbolbild

Velbert. Vermögenswirksame Leistungen werden ab dem Sparjahr 2024 grundsätzlich nicht mehr mit der Wohnungsbauprämie (WoP) gefördert. Das teilt die LBS mit. 


Wer weiterhin die höchstmögliche Prämie von 70 Euro jährlich erhalten möchte, müssen demnach den gesetzlichen Höchstbetrag der prämienbegünstigten Aufwendungen von 700 Euro durch eigene Einzahlungen bzw. Zinsgutschriften sicherstellen.

„Für Verheiratete gelten die doppelten Summen, die Einkommensgrenzen liegen bei 35.000 bzw. 70.000 Euro zu versteuerndem Einkommen“, so die LBS.

Hintergrund der Neuerung ist die Erhöhung der Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage auf 40.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 80.000 Euro bei Verheirateten. Gebietsleiter Bert Christoffel der LBS in Velbert empfiehlt: „Da die Einzahlungen in aller Regel über Daueraufträge laufen, sollten Sparer ihre Kontoauszüge überprüfen und zeitig vor dem Jahreswechsel reagieren.“