Andreas Adelberger, Leiter der Verbraucherzentrale in Velbert, warnt vor sogenannten Haustürgeschäften.
Andreas Adelberger, Leiter der Verbraucherzentrale in Velbert. Foto: Mathias Kehren

Velbert. Hilfe zum Kindergeldantrag suchen, eine dringend benötigte Schufa-Auskunft wegen einer Wohnungsanmietung besorgen, KfZ-Wunschkennzeichen erhalten, die Urkunde vom Standesamt oder einen Nachsendeantrag: Für viele wichtige Dokumente muss man nicht mehr zur örtlichen Behörde oder Einrichtung gehen. Solche „offiziellen“ Papiere können auch online beantragt werden. Wer dabei jedoch nicht genau hinguckt, kann schnell draufzahlen.


Für derlei Suchen verwenden Betroffene in der Regel häufig Internet-Suchmaschinen – mit manchmal unangenehmen Folgen: „Wir erhalten in den letzten Monaten immer wieder Anfragen zu diesem Thema. Dabei wenden sich Verbraucherinnen und Verbraucher mit Rechnungen an uns, die sie nicht einordnen können“, so Andreas Adelberger, Leiter der Verbraucherzentrale in Velbert. Erst bei genauerer Betrachtung stelle sich heraus, dass -an für sich kostenfreie Leistungen- z.B. von Ämtern und Anderen scheinbar auch von „Dienstleistern“ angeboten werden – dann jedoch kostenpflichtig. Nutzerinnen und Nutzer seien sich zudem gar nicht bewusst, dass sie im konkreten Fall überhaupt eine kostenpflichtige Dienstleistung beauftragt hätten.

Möglich sei dies durch ein Zusammenspiel mehrerer Umstände: Oft seien die Ergebnisse einer Suchmaschinensuche als erste Treffer in den Suchmaschinen gelistet, -weil Anbieter dort Werbung schalten. Auf Werbeseiten zu „Ausfüllhilfen“ beispielsweise werden dann Name und Adresse abgefragt und anschließend die Anträge -teilweise ausgefüllt- zugeschickt. Unseriöse Anbieter machten sich zudem eine -rechtlich zulässige- Möglichkeit zunutze indem sie sich vom Nutzer ausdrücklich zusichern lassen, mit der Dienstleistung sofort zu beginnen. Dies gehe jedoch einher mit dem gleichzeitigem Verlust des 14tägigen Widerrufsrechtes.

„Wer hier zu schnell klickt, auf das Widerrufsrecht verzichtet und gar die Kosten für diese „Dienstleistung“ übersieht, landet in der Kostenfalle“, so Adelberger. Er weist darauf hin, dass bei Dienstleistungen und Käufen im Internet die Schaltfläche (Button) für den kostenpflichtigen Auftrag aber eindeutig beschriftet sein müsse, z.B. mit „kostenpflichtig bestellen“, „kaufen“ oder „zahlungspflichtigen Vertrag abschließen“. Formulierungen wie z.B. „registrieren“, „anmelden“ oder „bestellen“ seien nicht zulässig. Ein kostenpflichtiger Vertrag käme dadurch nicht zustande.

Ebenfalls wichtig: wenn ein Preis angegeben sei, müsse dieser sich im unmittelbaren Umfeld des Buttons befinden. Es reiche nicht, wenn dieser nur ganz oben auf der Seite stehe -weit abgesetzt vom Bestellbutton. Auch in diesem Falle liege kein wirksamer Vertragsschluss vor. Sicherheitshalber solle man zu Beweiszwecken einen Screenshot (Bildschirmfoto) mit der Tastenkombination Strg+Druck am PC erstellen (oder Handy-Screenshot).

Es käme auch immer wieder vor, dass nach Auftrag von „Ausfüllhilfen“ für offizielle Behördendokumente die eigentlichen Anträge aber immer noch selbst gestellt werden müssten. „Ausfüllhilfe“ führte dann also gerade nicht zur eigentlichen Antragstellung, sondern nur zur Dienstleistung einer Ausfüllhilfe…“, betont der Leiter der Einrichtung an der Friedrichstraße. So seien den Verbraucherschützern für derartige „Dienstleistungen“ Preise von 30 bis zu 170 Euro bekannt.

Gut zu wissen: Jeder kann bei der Schufa eine Auskunft über die dort gespeicherten personenbezogenen Daten anfordern. Die Schufa nennt dies Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung). Die gibt es auf der Internetseite der Schufa kostenlos. Sie heißt dort „kostenlose Datenkopie“. Allerdings: Die Schufa hat auf ihren Internetseiten zusätzlich auch andere, kostenpflichtige Angebote. Wer die kostenfreie Datenkopie suche, solle ausdrücklich auch nur letztere beauftragen.

Informationen, Hilfen und Beratung zum Thema gibt das Team der Beratungsstelle vor Ort.