Der CDU-Bundestagsabgeordnete Peter Beyer. Foto: Büro Beyer
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Peter Beyer. Foto: Büro Beyer

Velbert. Nach der Kita soll sich zukünftig für Kinder eine ganztägige Betreuung in der Grundschule anschließen. Dafür soll ein bundesweiter Rechtsanspruch für Grundschüler ab 2025 kommen, bestätigte in der vergangenen Woche das Bundeskabinett.

Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung will die Chancengerechtigkeit erhöhen.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete und Transatlantik-Koordinator Peter Beyer ist sich sicher: „Das ist ein echter Mehrwert für Familien in Heiligenhaus, Ratingen, Velbert und Wülfrath.“ Darüber hinaus soll  so die individuelle Förderung der Kinder gestärkt und Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt werden, so Beyer und weiter: „Mit diesem Gesetzentwurf wird der Anspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder im Bundesrecht verankert.“
Der Anspruch tritt zum 1. August 2026 in Kraft. Er gelte zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe und werde in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden, zitiert Beyer ein ihm vorliegendes Schreiben der beiden zuständigen Bundesministerinnen. Und weiter: Damit habe ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Dieser umfasst eine Förderung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeit wird auf diesen Anspruch angerechnet. Eine Pflicht, das entsprechende Angebot in Anspruch zu nehmen, gibt es selbstverständlich nicht.
Beyer stellt heraus, dass darüber hinaus den Ländern mit diesem Gesetzentwurf weitere Finanzhilfen für Investitionen in den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote gewährt werden sollen. Das Gesetz zur Errichtung eines entsprechenden Sondervermögens sei bereits am 15. Dezember 2020 in Kraft getreten. Zusammen mit den Mitteln aus dem bereits gestarteten Investitionsprogramm für den beschleunigten Infrastrukturausbau sollen den Ländern und Kommunen über dieses Sondervermögen Finanzhilfen des Bundes in Höhe von insgesamt bis zu 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden. Damit seien die Bundesmittel für den vorbereitenden Infrastrukturausbau gegenüber den im Koalitionsvertrag dafür ursprünglich vorgesehenen 2 Milliarden Euro nahezu verdoppelt worden, betont der Unionspolitiker.

Darüber hinaus werde gemäß Koalitionsvertrag den zusätzlichen Lasten der Länder und Kommunen bei den laufenden Betriebskosten durch eine Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung im Finanzausgleichsgesetz zugunsten der Länder Rechnung getragen. Entsprechend der gestaffelten Einführung des Rechtsanspruchs beteilige sich der Bund hier ab 2026 aufwachsend an den Betriebskosten und finanziere diese ab dem Jahr 2030 dauerhaft mit 960 Millionen Euro jährlich mit.

„Wenn dieses gesellschafts- und bildungspolitisch wichtige Vorhaben gelingen soll, müssen nun alle Beteiligten an einem Strang ziehen“, erklärt Beyer, der dieses Gesetz für ein wichtiges Vorhaben hält: „Es ist ein echter Gewinn für Familien.“