Velbert. Am Sonntag, 28. September findet für das Amt des Bürgermeisters beziehungsweise der Bürgermeisterin die Stichwahl statt. Zur Wahl stehen Dirk Lukrafka (CDU) und Dr. Esther Kanschat (Bündnis 90 / Die Grünen).
Allen, die bereits Briefwahl für die Kommunalwahlen am 14. September und für die Stichwahl beantragt hatten, wurden ihre neuen Briefwahlunterlagen inzwischen übersandt. Falls diese bis zum 24. September nicht vorliegen, sollten sich die betroffenen Bürgerinnen und Bürger umgehend beim Projektteam Wahlen melden.
Wer sich nicht sicher ist, ob die Briefwahlunterlagen auch für die Stichwahlen bereits beantragt wurden, kann sich beim Projektteam Wahlen unter der Rufnummer 02051/26-2560 erkundigen.
Direktwahl in den Briefwahlbüros
Das Briefwahlbüro im Rathaus in Velbert-Mitte ist noch bis Freitag, 26. September, 12 Uhr zu den bekannten Öffnungszeiten besetzt. Das Wahlbüro in Velbert-Langenberg (Donnerstraße 13) ist am 23. und 26. September (Freitag nur bis 12 Uhr) und das in Velbert-Neviges (Elberfelder Straße 64) am 25. September. Dort kann Briefwahl beantragt und auch direkt gewählt werden. Voraussetzung ist, dass Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und bisher noch keine Briefwahl beantragt haben.
Letztmalig ist die Beantragung der Briefwahl am Freitag, 26. September 2025, 12 – 15 Uhr im ServiceBüro Velbert-Mitte möglich.
Rücksendung/Abgabe der roten Wahlbriefe
Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Bitte beachten Sie, dass der Wahlbrief der Stadt Velbert rechtzeitig abgesendet oder persönlich überbracht werden sollte. Berücksichtigen Sie dabei unbedingt die Postlaufzeiten. Alternativ kann der Wahlbrief bis zum Wahltag, 16 Uhr, in den Hausbriefkästen des Rathauses in Velbert-Mitte oder den ServiceBüros / Bibliotheken in Langenberg und Neviges eingeworfen beziehungsweise am Wahltag bis 16 Uhr beim Wahlamt (in den Räumlichkeiten des ServiceBüros im Rathaus) abgegeben werden.
Wahlbriefe, die am Wahltag nicht bis 16 Uhr eingegangen sind, werden bei der Wahl nicht berücksichtigt.
Am Wahltag sollte die Wahlbenachrichtigung zum Wählen mitgenommen werden
Alle Bürgerinnen und Bürger sollten am Wahltag ihre bisherige Wahlbenachrichtigung zum Wählen mitnehmen. In den Fällen, in denen sie nicht mehr vorliegt, kann trotzdem gewählt werden. Dann muss der Personal- oder Identitätsausweis im Wahlraum vorgezeigt werden.
Wahlraum bleibt für die Stichwahl derselbe wie für die Hauptwahl
Der Wahlraum, in dem Bürger Ihre Stimme abgeben können, ist derselbe wie bei der Hauptwahl.
Die Anschrift Ihres zuständigen Wahlraums findet man auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Sollte man diese nicht mehr zur Hand haben und nicht wissen, in welchem Wahlraum man die Stimme abgeben können, erhält man die Auskunft beim Projektteam Wahlen unter der Telefonnummer 02051/26-2560. Alternativ erhält man auch Informationen über den Wahllink auf der Startseite von www.velbert.de.
Sollten sich hinsichtlich der Stichwahl weitere Fragen ergeben, steht das Projektteam Wahlen unter der Rufnummer 02051/26-2560 gerne zur Verfügung.