
Velbert. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat 78.000 Euro für den Bismarckturm in Velbert-Langenberg und 48.600 Euro für den ehemaligen Friedhof „Stiller Park“ bewilligt.
Der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete Peter Beyer (CDU) hat sich bei seinen Haushältern im Bundestag persönlich für diese beiden Projekte eingesetzt.
„Der 28,40 Meter hohe Turm ist ein Wahrzeichen“, sagt Beyer, der sich im Dezember vor Ort mit der Architektin Sabine Essler und dem Vorsitzenden des Verkehrs- und Verschönerungsverein (VVV) Velbert-Langenberg e.V. Hermann-Josef Schmitz ein eigenes Bild gemacht hatte. Er hatte zur Bewerbung des Förderprogramms ermutigt, denn: „Der Erhalt unserer Kulturdenkmale ist ein gemeinsamer Auftrag von Bund, Ländern und engagierten Bürgerinnen und Bürgern. Ich freue mich, dass die Bundesregierung mit dem neuen Denkmalschutz-Sonderprogramm auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ein starkes Signal für den Schutz unseres kulturellen Erbes setzt. Dieses Engagement trägt dazu bei, Geschichte lebendig und unsere Stadtgemeinschaft attraktiv zu halten. Ich freue mich für Velbert und Langenberg.“
„Die Bundesregierung fördert den Stillen Park und den Bismarckturm in Langenberg mit Mitteln aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm“, freut sich zudem Kerstin Griese (SPD). Die Sozialstaatssekretärin hat sich für die Projekte eingesetzt und auf die Notwendigkeit des Erhalts der historischen Substanz hingewiesen. „Die evangelische Gemeinde Langenberg erhält für den Stillen Park 48.608 Euro, um die historischen Grabmale des ehemaligen Friedhofs zu sanieren. Für den Bismarckturm fließen 77.900 Euro an den Verkehrs- und Verschönerungsverein Langenberg“, berichtet Griese. Der Turm ist auf dem Berg der Witterung besonders stark ausgesetzt, weshalb die an der Vorderseite begonnene Sanierung fortgesetzt werden soll.
Außerdem nimmt der Bund das Gut Heresbach in Mettmann in das Denkmalschutz-Programm auf. Für das Geburtshaus von Konrad von Heresbach stehen sogar Mittel in Höhe von rund 437.500 Euro zur Verfügung. Hier geht es um die Restaurierung des Fachwerkwohnhauses, der Vierkantanlage und des alten Backhauses, die aufgrund von Feuchtigkeit, Schädlings- und Pilzbefall erheblich beschädigt sind.

