Eis essen in Corona-Zeiten: Der unverpackter Verkauf ist erlaubt, verzehrt werden darf das Eis allerdings erst außerhalb des 50-Meter-Radius um die Eisdiele. Foto: pixabay
Eis essen in Corona-Zeiten: Der unverpackter Verkauf ist erlaubt, verzehrt werden darf das Eis allerdings erst außerhalb des 50-Meter-Radius um die Eisdiele. Foto: pixabay

Velbert. Die Stadt Velbert stellt klar, dass in Eisdielen auch ein „Verkauf auf die Hand“ zulässig ist.


Zu ihrer Pressemitteilung vom 6. April mit dem Titel „Eisdielen dürfen wieder einen Außer-Haus-Verkauf anbieten“ gibt es seitens der Stadtverwaltung hinsichtlich der Verpackung eine Klarstellung: „Danach ist ein Außer-Haus-Verkauf nach der Coronaschutzverordnung zulässig, wenn geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern gewährleistet sind.

Die Verordnung macht somit keine Vorgaben, ob Speisen im Rahmen des Außer-Haus-Verkaufs generell eingepackt werden müssen. Daher ist entgegen der seinerzeitigen Mitteilung auch ein „Verkauf auf die Hand“ zulässig.

Da der Verzehr der erworbenen Speisen in der gastronomischen Einrichtung und in einem Umkreis von 50 Meter um die gastronomische Einrichtung unzulässig ist, muss sich der Kunde allerdings auch mit unverpacktem Eis aus dem Bereich der Eisdiele wegbewegen und kann dieses erst ab einer Entfernung von 50 Metern verzehren. Aus Gründen der Hygiene und der 50 Meter–Regelung sollte auch Eis nicht in essbaren Schalen beziehungsweise in einem Hörnchen gereicht werden.