Das Rathaus der Stadt Velbert. Archivfoto: Mathias Kehren
Das Rathaus der Stadt Velbert. Archivfoto: Mathias Kehren

Velbert. Die zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments findet am Sonntag, 9. Juni, statt. 

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahl ist die Vollendung des 16. Lebensjahrs am Wahltag, dass man seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehat oder sich gewöhnlich aufhält und weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Herkunfts-Mitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Jeder darf nur einmal wählen. Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen sich Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in das Wählerverzeichnis der Stadt Velbert eintragen lassen. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger erhalten auch in Zukunft automatisch hierüber die Wahlbenachrichtigung für die Europawahlen. Wenn man bei vorherigen Europawahlen bereits im Wählerverzeichnis eingetragen war und zwischenzeitlich nicht ins Ausland verzogen ist, werden Unionsbürger von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und müssen keinen Antrag stellen.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Unionsbürgerinnen und Unionsbürger bis spätestens Sonntag, 19. Mai 2024, einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis beim Projektteam Wahlen der Stadt Velbert (Thomasstraße 7, Raum 169, 42551 Velbert) stellen. Der Antrag kann auch per Post an das Projektteam Wahlen der Stadt Velbert gesendet werden. Hierbei sind die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten zu beachten.

Das Antragsformular und ein Merkblatt sind abrufbar im Serviceportal der Stadt Velbert unter www.velbert.de oder direkt beim Projektteam Wahlen (Telefon: 02051/26-2567 oder 02051/26-2235) verfügbar.