Die Einrichtung von Bürgerinitiativen zeigt: Der Bauplatz der Forensik ist umstritten. Foto: André Volkmann
Die Einrichtung von Bürgerinitiativen zeigt: Der Bauplatz der Forensik ist umstritten. Foto: André Volkmann

Velbert. Der geplante Bau der Forensik auf der „Kleinen Höhe“ bleibt ein Thema: Gegenwärtig betreibt die Stadt Wuppertal ein Bebauungsplanverfahren, um an diesem Standort Baurecht für die Forensik zu schaffen.

Der Landtagsabgeordnete Martin Sträßer (CDU) ließ sich von Uwe Dönisch-Seidel, dem Beauftragten der Landesregierung für den Maßregelvollzug und damit auch zuständig für den Bau von Forensiken im Land, über den aktuellen Stand des Verfahrens unterrichten.

Dies hatte Sträßer in einem Treffen mit der Bürgerinitiative „Kleine Höhe“ vor zwei Wochen zugesagt. Dabei war von einem „Letter of Intent“, also einer Absichtserklärung zwischen der Stadt Wuppertal und der Landesregierung die Rede gewesen. Dönisch-Seidel bestätigte in dem Gespräch mit dem Abgeordneten, dass zwischen der Stadt Wuppertal und der Landesregierung ein „Letter of Intent“ unterschrieben worden sei. Nach den gescheiterten Anläufen in Aprath und an der Müngstener Straße werde der Stadt Wuppertal darin jetzt Zeit gegeben, bis Ende 2020 an der „Kleinen Höhe“ Planungsrecht für eine Forensik zu schaffen.

Martin Sträßer erklärt: „Eine solche Vorgehensweise ist zunächst nachvollziehbar und nicht ungewöhnlich. Alle Landesregierungen verfolgten immer das Ziel, Standortfragen beim Bau von Forensiken im Einvernehmen mit der jeweiligen Kommune zu klären. Das gilt auch für die Stadt Wuppertal.“

Der CDU-Landtagsabgeordnete machte zugleich deutlich, dass die Landesregierung die verbliebene Standortalternative an der Parkstraße noch nicht aufgegeben habe. Die Vereinbarung enthalte deshalb auch die von der Stadt Wuppertal unterschriebene Feststellung, dass der Standort Parkstraße „grundsätzlich geeignet ist für eine Maßregelvollzugsklinik“. Und darum habe sich das Land auch nur verpflichtet, eigene Planungen für die Parkstraße maximal bis Ende 2020 zurückzustellen. Sträßer kommentiert: „Sollte es bis dahin kein Baurecht an der Kleinen Höhe geben, halte ich es für nicht ausgeschlossen, dass es zu einer Neubewertung der Situation kommt. Denn das Land braucht dringend eine Forensik“.

Er habe in dem Gespräch mit Dönisch-Seidel vor allem auf die rechtlichen Risiken und den Faktor Zeit bei der Standortsuche hingewiesen. Beim Planaufstellungsverfahren an der Kleinen Höhe vermisst der Abgeordnete bisher eine ordentliche Abwägung der Vor- und Nachteile der beiden verbliebenen Standortalternativen durch die Stadt Wuppertal und eine intensivere Beschäftigung mit den Einwänden.

Angesichts der erheblichen Widerstände gegen die „Kleine Höhe“ als Standort, rechnet Sträßer selbst bei einem Satzungsbeschluss bis 2020 mit langjährigen Gerichtsverfahren bei ungewissem Ausgang. Dagegen gebe es am Standort Parkstraße bereits Planungsrecht und das Grundstück gehöre bereits dem Land. Sträßer: „Eine Baugenehmigung wäre hier deshalb kurzfristig und – das zeigen Erfahrungen vergleichbare Fälle – rechtssicher zu bekommen.“ Er persönlich spreche sich deshalb für den Standort Parkstraße aus.

Langjährige Rechtstreitigkeiten bei der „Kleinen Höhe“ würden nach Auffassung des Abgeordneten zulasten der Stadt Wuppertal gehen: „Das Land würde wohl kaum den Standort Parkstraße aufgeben, bevor an anderer Stelle eine rechtssichere Genehmigung vorliegt. Das sollte in Wuppertal mit bedacht werden.“

Sträßer wünscht sich deshalb, dass die Stadt Wuppertal im Bebauungsplanverfahren offener mit den Einsprüchen gegen die Kleine Höhe umgeht und sie ernsthaft prüft. „Vielleicht stellt sich am Ende ja doch heraus, dass der Standort Parkstraße für beide Seiten die bessere Lösung ist.“

Zugleich will der Landtagsabgeordnete keine Zweifel daran aufkommen lassen, dass er das grundsätzliche Anliegen von Landesarbeitsminister Laumann und dem Landesbeauftragten Dönisch-Seidel unterstützt: „Wir brauchen eine neue Forensik – so schnell und damit so rechtssicher wie möglich.“