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Das "gelbe Büchlein", der Impfpass, und die digitale Alternative für den Impfnachweis. Foto: Volkmann

Düsseldorf. Wiederholt sei die Polizei laut Gesundheitsministerium in den vergangenen Tagen auf den Verkauf gefälschter Impfnachweise aufmerksam gemacht worden. Die Minister Reul und Laumann warnen vor den Konsequenzen.

Innenminister Herbert Reul und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann warnen vor den Konsequenzen, die der Verkauf oder die Nutzung von gefälschten Impfnachweisem nach sich ziehen können. Es müsse konsequent durchgegriffen werden. Die Polizei ist indes aufmerksam geworden – entsprechende Ermittlungen laufen.

„Fälschungen von Impfnachweisen sind keine Kavaliersdelikte, sondern zum Teil handelt es sich dabei um handfeste Straftaten“, so NRW-Innenminister Herbert Reul. Die Strafverfolgungsbehörden würden entsprechenden Hinweisen konsequent nachgehen. „Hier kann sich auch niemand rausreden“, warnt Reul. „Jeder muss wissen: Auch wer den Nachweis nicht selbst fälscht, sondern ihn ‚nur‘ benutzt, kann sich strafbar machen“.

Auch der NRW-Gesundheitsminister spricht von einer „Riesen-Sauerei“. Es gefährde die Erfolge im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Laumann: „Auf den Intensivstationen werden derzeit fast ausschließlich ungeimpfte Covid-19-Patientinnen und -Patienten versorgt. Hier kann es deshalb auch keine zwei Meinungen geben: Wer Impfnachweise fälscht oder gefälschte Impfnachweise benutzt, muss die Konsequenzen spüren“.

Reul und Laumann verweisen beispielhaft darauf, dass sich Personen, die Schutzimpfungen durchführen dürfen, so etwa Ärzte, strafbar machen können, wenn sie Impfnachweise fälschen. Ähnliches gelte für Bürgerinnen und Bürger, die den Behörden einen gefälschten Impfausweis vorlegen, um der Quarantäne zu entgehen oder die Lohnfortzahlung während der Quarantäne zu beantragen.

Wer sich wiederum mit einem selbst gefälschten Impfnachweis Zugang zu privaten Veranstaltungen und Einrichtungen verschafft, für die eine 2G- oder 3G-Regelung gilt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Für diese können Geldbußen von bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Für den Impfausweis gilt das ebenso wie etwa für digitale Zertifikate oder ähnliches.

Reul und Laumann erinnern noch einmal daran, dass es in Deutschland keine Impfpflicht gibt: „Jeder kann sich frei für oder gegen eine Impfung entscheiden. Aber: Wer sich nicht impfen lässt, muss sich trotzdem an Recht und Gesetz halten. Das gilt selbstverständlich und gerade auch für die Regelungen zu den Impfnachweisen. Andernfalls setzen ungeimpfte Personen bei Fälschungen von Nachweisen ihre Mitmenschen bewusst dem Risiko einer SARS-CoV-2-Infektion aus. Und das können wir nicht tolerieren“, so die Minister unisono.