Mit einem Informationsschreiben haben die NRW-Finanzämter Bürgerinnen und Bürger auf die Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärung hingewiesen. Foto: Volkmann
Mit einem Informationsschreiben haben die NRW-Finanzämter Bürgerinnen und Bürger auf die Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärung hingewiesen. Foto: Volkmann

Velbert. Am Freitag, 1. Juli, gilt es: Die Frist für die Abgabe der Feststellungserklärung im Rahmen der Grundsteuerreform beginnt. Eigentümer von Wohngrundstücken haben vielfach bereits ein Informationsschreiben vom Finanzamt erhalten. Offene Fragen kann man über die örtlichen Finanzämter oder über ein Online-Portal klären. 


„Mit den Informationsschreiben stellen wir den Eigentümerinnen und Eigentümern Daten zur Verfügung, die sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen und die Abgabe erleichtern“, erklärt Gudrun Köhler, Leiterin des Finanzamts Velbert. Die Feststellungserklärung dient der Neuberechnung der Grundsteuer nach einer im Jahr 2019 erfolgten Gesetzesreform. In Nordrhein-Westfalen gilt dabei – wie in den meisten Ländern in Deutschland – das Bundesmodell.

Das Schreiben enthält Daten zu dem jeweiligen Grundstück, wie das Aktenzeichen, die Gemarkung, das Grundbuchblatt, Angaben zum Flurstück, die Grundstücksfläche sowie den Bodenrichtwert. „Den Bürgerinnen und Bürgern liegen damit die überwiegenden Daten für die Feststellungserklärung vor“, betont Köhler. „Sie können diese nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit direkt in ihre Feststellungserklärung eintragen.“

Auch das von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen eingerichtete Grundsteuerportal gibt wichtige Hilfestellungen. Bei dem Portal handelt es sich um eine digitale Landkarte. Nach Eingabe der Adresse kann der Sachdatenauszug zu dem jeweiligen Grundstück abgefragt und mit den Daten aus dem Informationsschreiben abgeglichen werden. Das Grundsteuerportal ist über www.grundsteuer.nrw.de erreichbar – dort finden sich unter anderem eine Check-Liste und Erklär-Videos.

Die Feststellungserklärung ist vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 grundsätzlich digital bei dem zuständigen Finanzamt einzureichen. Dies ist ab dem 1. Juli 2022 über das Online-Finanzamt „Elster“ möglich.

„Wer bereits einen Elster-Zugang hat, kann diesen auch für die Abgabe der Feststellungserklärung nutzen“, so Köhler. „Wer noch keinen eigenen Zugang hat, sollte sich bereits jetzt unter www.elster.de registrieren.“

Die Feststellungserklärung kann dabei auch über den Zugang von nahen Angehörigen oder über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten, abgegeben werden. Bürgerinnen und Bürger, die über keinen Zugang zum Internet verfügen, können bei ihrem Finanzamt Papiervordrucke anfordern.

Für persönliche Rückfragen hat das Finanzamt Velbert eine zentrale Grundsteuer-Hotline unter 02051 47 1959 (Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr) eingerichtet.