
Velbert. Hunde und das Verhalten ihrer Halter haben offenbar zu Beschwerden geführt, die konkret den Langenhorster Wald betreffen.
Der Haupt- und Finanzausschuss befasst sich am 22. September mit dem Langenhorster Wald beziehungsweise mit dem Verhalten von Hundehaltern und ihren Vierbeinern. Aus der Bürgerschaft eingebracht wurde der Wunsch nach deutlicheren Hinweisen an den Waldeingängen.
Die Stadt Velbert weist darauf hin, dass der Langenhorster Wald kein Naturschutzgebiet, sondern ein Landschaftsschutzgebiet sei. Es gelten demnach vor allem für Hunde nicht ganz so strenge Regeln. Ein Landschaftsschutzgebiet verbinde den Schutz von Natur und Land
schaft mit der Möglichkeit, die Bereiche auch zur Erholung zu nutzen, erklärt die Stadt Velbert. „Deshalb gilt im Langenhorster Wald beispielsweise kein allgemeines Wegegebot wie in einem Naturschutzgebiet“. Für Hunde bedeutet das, dass sie auf den Wegen auch ohne Leine laufen dürfen – allerdings im Sichtbereich des Halters. Zudem müssen die Vierbeiner sich jederzeit abrufen lassen. Andere Waldspaziergänger oder Wildtiere dürfen Hunde aber nicht bedrängen. „Abseits der Wege müssen Hunde angeleint werden“, so die Stadt Velbert in der Beschlussvorlage. Gerade in einem stark genutzten Wald sei gegenseitige Rücksichtnahme besonders wichtig, so der Hinweis.
Dort mahnt man zudem an, dass für die Entsorgung der Hinterlassenschaften von Hunde grundsätzlich die Hundehalter selbst verantwortlich seien. Hierzu stehen unter anderem Mülleimer und Kotbeutel zur Verfügung. Einen Ausschluss von Hundehaltern oder anderen Besuchergruppen aus dem Wald könnten die Technischen Betriebe letztlich nicht vornehmen. „Der Langenhorster Wald soll weiterhin ein Ort sein, den alle Menschen zur Erholung nutzen können“, hieß es in der Beschlussvorlage für HFA.

