Die Mettmanner Stadtbibliothek an der Straße
Die Mettmanner Stadtbibliothek an der Straße "Am Königshof 13". Foto: André Volkmann

Velbert. Im Landtag ist das Bibliotheksstärkungsgesetz verabschiedet worden. Das Land NRW schüttet Fördergelder für Bibliotheken aus, um Sonntagsöffnungen zu finanzieren. 

Bibliotheken sind die kommunalen Wohnzimmer. Um sie zu stärken, wurde auf Initiative der NRW-Koalition das Bibliotheksstärkungsgesetz im Landtag verabschiedet. Ein neues Förderprogramm der Landesregierung in Höhe von 1,2 Millionen Euro soll die Bibliotheken jetzt bei der Umsetzung unterstützen. Davon können auch die Bibliotheken in Heiligenhaus, Mettmann, Velbert und Wülfrath profitieren.

„Unsere Bibliotheken sind Begegnungsstätten und wichtige öffentliche Orte des Austausches“, erklärt der örtliche Landtagsabgeordnete Martin Sträßer. „Aus diesem Grund haben wir mit dem Bibliotheksstärkungsgesetz dafür gesorgt, dass sie auch sonntags geöffnet haben können.“

Vor allem an Sonntagen hätten beispielsweise Familien die Möglichkeit, gemeinsam Zeit zu verbringen, so Sträßer. „Mit den neuen Fördermitteln werden Bibliotheken dazu ermuntert, diese Chance zu nutzen und weitere Konzepte für Kulturprogramme zu entwickeln“.

Der CDU-Landtagsabgeordnete begrüßt es, wenn sich auch die Bibliotheken der Städte Heiligenhaus, Mettmann, Velbert und Wülfrath für die Förderung bewerben. Neben dem Personalausbau sowie einem Konzept für die Sonntagsöffnung würden auch Konzepte für eine Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Sonntags in der Bibliothek“ gefördert.

„Es wäre ein großer Zugewinn für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Familien unserer Städte“, meint Sträßer. Die Förderung läuft zunächst bis 2022, soll aber fortgesetzt werden.

Anträge können bis zum 31. März an die Fachstelle für Öffentliche Bibliotheken bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt werden.