Kontaktdaten sollen bestenfalls direkt digital erfasst werden - etwa mit der Smartphone-App "E-Guest". Foto: Volkmann
Kontaktdaten sollen bestenfalls direkt digital erfasst werden - etwa mit der Smartphone-App "E-Guest". Foto: Volkmann

Kreis Mettmann. Betriebe, die zur Erfassung der Kontakte verpflichtet sind, können die Daten über ein Formular an die Kreisverwaltung übermitteln. Letztendlich ist geplant, die Kontaktnachverfolgung zu digitalisieren. 


Ein wichtiger Baustein der Öffnungsstrategie in Corona-Zeiten ist die Möglichkeit, Infektionsketten möglichst effektiv zu erkennen und zu unterbrechen. „Hierfür ist eine zuverlässige Kontaktnachverfolgung entscheidend“, so der Kreis Mettmann.

Nach der Coronaschutzverordnung besteht unter anderem für die Gastronomie die Verpflichtung, den Besuch von Kunden und Gästen zu dokumentieren. „Im besten Fall erfolgt dies über digitale Lösungen, bei denen direkt einlesbare Datenformate erstellt werden“, erklärt die Kreisverwaltung.

Der Kreis Mettmann schließt sich der Initiative „IRIS-Gateway“ an und macht damit die Daten aus den über 60 Kontaktnachverfolgungs-Anwendungen für die Gesundheitsämter nutzbar.

Gewerbe- oder Handeltreibende müssen sich dadurch nicht auf eine spezielle Lösung einstellen, sondern haben „freie Hand“ in der Auswahl der für ihren Verantwortungsbereich passenden Kontaktverfolgungs-Lösung – „empfehlenswert ist lediglich, dass die ausgewählte Lösung mit IRIS kompatibel ist“, so der Kreis. Das Land Nordrhein-Westfalen setzt diese Lösung zurzeit um.

Bis zur Realisierung der IRIS-Lösung bzw. für Anwendungen, die nicht damit kompatibel sind, können Betriebe, die zur Kontakterfassung verpflichtet sind, über ein vom Kreis Mettmann bereitgestelltes Formular sowohl aus den Apps generierte Dateien im Excel- oder CSV-Format, als auch eingescannte handschriftlich ausgefüllte Belege (im PDF-Format) hochladen. Hier der Link zum Formular: https://bit.ly/3fsoik1.