Kreis Mettmann. Für die Städte Wülfrath, Velbert und Heiligenhaus sowie einige Ratinger Stadtteile gilt nach der Hochwasserlage ein Abkoch-Gebot für Trinkwasser.
*Update*
In einer aktualisierten Fassung wurde die Empfehlung um Details zum Velberter Stadtgebiet ergänzt. Mehr dazu hier.
*Originalmeldung*
Die aktuelle außergewöhnliche Hochwassersituation hat dazu geführt, dass das von den beiden Wasserwerken in Mülheim-Styrum für die Trinkwasserversorgung aufbereitete Uferfiltrat der Ruhr von Flusswasser beeinträchtigt wird. Das führt zu einer deutlichen Trübung des Trinkwassers.
Zum Versorgungsgebiet dieser beiden Wasserwerke gehören auch die Städte Wülfrath, Velbert und Heiligenhaus sowie die Ratinger Stadteile Lintorf, Breitscheid, Hösel und Eggerscheidt.
Die RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft desinfiziert das Wasser mit Ozon, UV-Licht sowie Chlor in extrem hoher Konzentration. Es ist mit gravierenden Geschmacks- und Geruchsveränderungen zu rechnen.
Zusätzlich hat das Kreisgesundheitsamt bis auf Weiteres ein Abkochgebot angeordnet.
Wer genau wissen will, ob sein Haushalt betroffen ist, kann unter www.rww.de/trinkwasseranalysen Wohnort, Straße und Hausnummer eingeben. Wird angezeigt, dass das Trinkwasser aus den Wasserwerken Mülheim/Styrum-Ost und Mülheim/Styrum-West kommt, ist man betroffen.
Fragen und Antworten zur Chlorung gibt es unter www.rww.de/chlor, zum Abkochgebot unter www.rww.de/abkochgebot.
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