Rettungswagen stehen für Einsatzfahrten bereit. Archivfoto: Kehren
Rettungswagen stehen für Einsatzfahrten bereit. Archivfoto: Kehren

Velbert. Noch immer schwebt die Umlage der Gebühren für Fehlfahrten wie ein Damoklesschwert über den Patientinnen und Patienten. Die Lage rund um die Rettungsdienstgebühren ist komplex und in Velbert nicht so leicht aufzulösen. 


Werden Velberter Bürgerinnen und Bürger bald für rettungsdienstliche Fehlfahrten zur Kasse geben? Zum neuen Jahr könnte es eine Entscheidung geben. Ausgeschlossen ist nicht, dass die Stadt entgegen der bisherigen Praxis doch Gebührenbescheide verschickt. Hier kommt es letztlich darauf an, ob in die Verhandlungen zwischen Kassen und Kommunen neue Bewegung hineinkommt oder Nordrhein-Westfalen das Rettungsdienstwesen reformiert. Noch gilt bis Ende 2026 eine Übergangslösung, welche allerdings für Velbert eine rechtliche Herausforderung ist.

Die Velberter SPD-Fraktion hätte sich eine einfache Übernahme gewünscht. Das ist rechtlich allerdings nicht zu machen. „Da sind uns als Kommune ja die Hände gebunden“, so der SPD-Fraktionsvorsitzende Shamail Arshad. „Das Land verlagert das Problem zurück zu uns. Und wir als Stadt sind gezwungen, das dann demnächst – sofern wir das dann machen müssen – auf den jeweiligen Gebührenschuldner abzuwälzen“. Zufrieden ist die SPD-Fraktion mit diesem Zwischenergebnis letztlich nicht. Die Situation sei „besorgniserregend“, so Arshad. Er fordert aus dem Velberter Stadtrat, zumindest ein Signal an die Landesregierung nach Düsseldorf zu senden. „112 und vernünftig behandelt zu werden, geht uns alle was an“. Einen zunächst für die Sitzung vorgesehen Antrag hat die SPD-Fraktion zurückgezogen. Dieser sah vor, dass die Stadt Velbert gegenüber Bürgerinnen und Bürgern keine Gebühren für Rettungseinsätze ohne Weitertransport in eine Klinik erhebt.

Bürgermeister Dirk Lukrafka hätte einen solchen Antrag als Hauptverwaltungsbeamter beanstanden müssen, denn rechtlich ist die Verwaltung zu einer 100-prozentigen
Kostendeckung verpflichtet. „Diese Mindererträge dürfen nach geltendem Gebührenrecht nicht entstehen“, so die Verwaltung. An dieser Stelle wird es komplex in der Erklärung: Durch die Übernahme von sogenannten Leerfahrten würden der Stadt Velbert Mindererträge entstehen, weil „Kostenbestandteile in die Rettungsdienstgebühr jedes einzelnen Transportes eingerechnet werden“, wie die Fachverwaltung in einer Stellungnahme mitteilt. Wissen muss man hierzu, dass die Stadt die Kosten über eine Gebührenordnung regelt, in der letztlich pro rettungsdienstlichem Einsatz eine Summe von 1.093 Euro veranschlagt ist.

Jahrelang wurde dieser festgesetzte Betrag direkt mit den Krankenkassen abgerechnet – jüngst weigern sich die Kassen allerdings, wollen der Stadt Velbert lediglich pro Fahrt 867 Euro erstatten. Die Differenz (226 Euro) könnte letztlich dem Bürger in Rechnung gestellt werden. Das ergibt sich aus dem besonderen Verhältnis zwischen Stadt, Krankenkasse und Patient beziehungsweise Bürger. Einfach erklärt, werden entstandene Kosten in diesem Dreiecksverhältnis durch rechtliche Regelungen so lange herumgereicht, bis diese beglichen sind. Die genannte Differenz ist so ein Fall: Die Stadt darf nicht übernehmen, die Krankenkasse will nicht, übrig bleibt der Patient.

In Velbert hofft man auf eine Einigung mit den Krankenkassen – oder auf eine grundsätzliche Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Für letztere wäre das Land NRW gefordert. Die Velberter Verwaltung hatte zwischenzeitlich eine Anfrage an die Kommunalaufsicht gestellt, die bisher rechtlich nicht bewertet worden ist. „Insbesondere bleibt offen, auf welcher Rechtsgrundlage die Stadt Velbert auf Gebührenbestandteile verzichten und die daraus entstehenden Mindererträge angesichts ihrer Haushaltssituation übernehmen könnte. Die Stellungnahme des Landes Nordrhein-Westfalen bleibt daher abzuwarten“, hieß es in der städtischen Mitteilung. Am grundsätzlichen Ergebnis ändert sich bislang nichts: Bleibt die Situation ungeregelt, könnten Gebührenbescheide in den Postkästen der Patienten landen. Diese wiederum können dann versuchen, die Gebühren bei ihrer Krankenkasse geltend zu machen oder sogar einen Klageweg zu beschreiten.