Das alte Mühlengebäude auf dem Gelände des Schlosses Hardenberg in Neviges. Foto: Volkmann
Das alte Mühlengebäude auf dem Gelände des Schlosses Hardenberg in Neviges. Foto: Volkmann

Velbert. Der Bund der Steuerzahler NRW übt Kritik an der Velberter Stadtverwaltung. Der Vorwurf: „Heimlichtuerei“ bezüglich eines Gutachtens zur Nutzung der alten Mühle am Schloss Hardenberg in Neviges.

Das alte Mühlengebäude gehört zum denkmalgeschützten Ensemble um das Schloss Hardenberg. „Die Stadt hat ein Gutachten erstellen lassen, wie die alte Mühle zukünftig genutzt werden könnte“, so der Bund der Steuerzahler NRW.

Ein Bürger aus Velbert wollte Einblick in das Gutachten nehmen und hat bei der Verwaltung einen Antrag gestellt – „doch die Stadt hält das Gutachten unter Verschluss“, so der Steuerzahlerbund. Dort übt man deutliche Kritik: „Der Fall zeigt einmal mehr, dass die Bürger auch 20 Jahre nach dem Start des Informationsfreiheitsgesetztes NRW willkürlich von Informationen ausgeschlossen werden können, wenn es der öffentlichen Hand gerade besser passt“.

Die Geschichte hat es in die Mitgliederzeitschrift des Bundes der Steuerzahler NRW geschafft. Dort findet sich auch eine Reaktion der Stadt Velbert. Begründet wird die Ablehnung demnach mit dem Argument, dass „es sich bei dem in Rede stehenden Dokument um eine
Information handele, die im Zusammenhang mit der Willensbildung innerhalb von und zwischen öffentlichen Stellen einzustufen ist“.

Der antragsstellende Velberter war damit nicht zufrieden und schaltete die Landesbeauftragte für Datenschutz- und Informationsfreiheit NRW ein, um zu vermitteln. Auch dort habe man nicht nachvollziehen können, inwiefern hier ein Willensbildungsprozess abgebildet werde, schreibt der Bund der Steuerzahler.

„Ergebnisse und Empfehlungen eines Gutachtens mögen zwar eine fachliche Grundlage für die Willensbildung sein und damit auch als Argumentationshilfe dienen, sind aber nicht selbst Produkt des Willensbildungsprozesses“, schrieb demnach die Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit in die Antwort an die Stadt.

„Bis Redaktionsschluss verweigerte die Stadt Velbert die Einsicht in
das Gutachten“ so der Steuerzahlerbund.