Mit gezogener Polizeiwaffe wurden die beiden alkoholisierten Schützen in Velbert-Birth entwaffnet. Symbolfoto: Polizei
Mit gezogener Polizeiwaffe wurden die beiden alkoholisierten Schützen in Velbert-Birth entwaffnet. Symbolfoto: Polizei

Velbert. Am späten Donnerstagabend haben Anwohner im Stadtteil Birth die Polizei gerufen, weil sie Schussgeräusche im Bereich Nelkenweg gehört hatten.


Der Vorfall ereignete sich nach Angaben der Polizei gegen 22.00 Uhr. Bewohner des Velberter Ortsteils Birth meldeten, dass sie aus Richtung Nelkenweg mehrere Schussgeräusche wahrgenommen hätten. Als die Beamten der dorthin entsandten Streifenwagenbesatzung eintrafen, konnten auch sie wenig später Schussgeräusche wahrnehmen.

Auf einem Parkplatz am Nelkenweg trafen die Einsatzkräfte auf zwei alkoholisierte Velberter, einer 28, der anderen 33 Jahre alt. Während der 28-Jährige mit einer Schusswaffe posierte und dabei wiederholt Schüsse abgegeben hatte, filmte ihn der 33-jährige Begleiter dabei.

Unter Vorhalt ihrer Dienstwaffen brachten die Beamten die beiden Velberter zu Boden Waffen zu Boden, um sie anschließend zu entwaffnen. Dabei stellte sich heraus, dass es sich bei der Schusswaffe um eine freiverkäufliche Gas-/Schreckschusswaffe handelte, für deren Mitführung in Deutschland der sogenannte „kleine Waffenschein“ gesetzlich vorgeschrieben ist.
Während der 33-jährige, als Eigentümer der Waffe, einen solchen besitzt, konnte der 28-jährige einen solchen nicht vorweisen. Die Polizei weist daraufhin, dass auch bei Besitz des „kleinen Waffenscheins“ eine öffentliche Schussabgabe verboten ist.

Die Polizeibeamten stellten sowohl die Schreckschusswaffe samt Munition als auch den „kleinen Waffenschein“ des 33-jährigen Velberters sicher – zu Beweiszwecken auch dessen Smartphone, mit dem die abendlichen Schüsse dokumentiert worden waren.

Durchgeführte Atemalkoholtests ergaben bei dem 28-jährigen Beschuldigten einen Wert über 1,5 Promille (0,78 mg/l), bei dem 33-jährigen Betroffenen mehr als 1,1 Promille (0,56 mg/l)

Den 28-jährigen Velberter erwartet nun ein Strafverfahren, den 33-Jährigen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach dem Waffengesetz wegen des Führens ohne Erlaubnis sowie der Benutzung einer erlaubnispflichtigen Schreckschusswaffe (PTB-Waffe) in der Öffentlichkeit. Zudem wird die zuständige Waffenbehörde den Vorfall zum Anlass nehmen, die Eignung des 33-jährigen Velberters zum Besitz des sichergestellten „kleinen Waffenscheins“ erneut zu prüfen.