Das Bürgerhaus Langenberg ist seit über 100 Jahren Fest- und Versammlungsraum für Kultur- und Bildungsveranstaltungen in Velbert-Langenberg. Archivfoto: Mathias Kehren
Das Bürgerhaus Langenberg ist seit über 100 Jahren Fest- und Versammlungsraum für Kultur- und Bildungsveranstaltungen in Velbert-Langenberg. Archivfoto: Mathias Kehren

Velbert. Die ehrenamtliche Position einer Schiedsperson für den Stadtbezirk Velbert-Langenberg ist zum 12. Januar 2026 neu zu besetzen. Für die Übernahme dieses Ehrenamtes sucht die Stadt nun geeignete Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, ihr persönliches Geschick in Bezug auf Verhandlungsführung, Redegewandtheit und Zuhörbereitschaft bei der Ausübung dieser Tätigkeit einzusetzen.


Die Schiedsperson wird für fünf Jahre vom Rat der Stadt Velbert gewählt und vom Amtsgericht Velbert bestätigt. Zu ihren Aufgaben gehört es, bei Rechtsstreitigkeiten schlichtend auf die Parteien einzuwirken, um sich außergerichtlich gütlich zu einigen. Schiedspersonen befassen sich beispielsweise mit Nachbarschaftsstreitigkeiten und Privatklagedelikten, wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, einfacher Körperverletzung und Sachbeschädigung. Langwierige und teure Gerichtsprozesse lassen sich dadurch oftmals verhindern. Die geschlossenen Vergleiche können von den Amtsgerichten für vollstreckbar erklärt werden. In bestimmten Fällen ist das Schlichtungsverfahren sogar gesetzlich vorgeschrieben und eine Klage erst zulässig, wenn zuvor eine Schlichtung erfolglos war.

Die Schiedsperson ist zugleich Vertretung der Schiedsperson des Schiedsamtsbezirks Velbert-Neviges, Postleitzahlenbereich 42553.

Wer kann sich bewerben?

Schiedsperson kann jede Person werden, die zwischen 25 und 75 Jahren alt ist, im angegebenen Schiedsamtsbezirk wohnt (Postleitzahlenbezirk 42555) und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt. Eine juristische Vorbildung ist nicht erforderlich. Die Schiedsperson muss in ihrer Privatwohnung einen separaten, ausreichend großen Raum zur Verfügung stellen. Für die Nutzung sowie die Tätigkeit als Schiedsperson wird eine monatliche Aufwandspauschale sowie zum Jahresende die Hälfte des Gebührenanteils eines jeden Schlichtungsfalles gezahlt. Zudem trägt die Stadt Velbert die Sachkosten des Schiedsamtes. Für die Ausübung dieses Amtes werden die Schiedspersonen vom Bund Deutscher Schiedsfrauen und Schiedsmänner kostenlos geschult.

Interessierte können sich mit einem Anschreiben, einem tabellarischen Lebenslauf sowie einem aktuellen Führungszeugnis bis zum 27. August bewerben. Die Bewerbungsunterlagen sind an die Stadt Velbert, Büro des Bürgermeisters, Thomasstraße 1 in 42551 Velbert zu senden.

Rückfragen beantworten Heike Kreuzer telefonisch unter 02051/26-2516 und Theresia Tober unter der Rufnummer 02051/26-2410. Über sie können Interessierte zudem eine Bescheinigung zur Ausstellung eines gebührenfreien Führungszeugnisses erhalten. Das Führungszeugnis kann auch zeitnah nachgereicht werden. Weitere Informationen zum Schiedsamt gibt es unter www.schiedsamt.de.