Velbert. Die Landesregierung NRW hat die Förderauswahl für die Projekte des Städtebauförderprogramms 2024 getroffen. Darunter fallen drei Regelprogramme, „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“. Für das Jahr 2024 werden in NRW insgesamt 204 Projekte mit rund 416 Millionen Euro gefördert. Velbert und Wülfrath erhalten Fördergelder in Höhe von insgesamt 10.422.000 Euro.
„Die Unterstützung der ländlichen wie städtische Räume bleibt für unsere Landesregierung eine zentrale Aufgabe. Die Fördermittel können für bedarfsorientierte Maßnahmen eingesetzt werden, mit dem Ziel, die Attraktivität unserer Städte und Gemeinden als Wirtschafts-, Wohn-, Lebens- und Naturstandorte weiter zu stärken“, so der örtliche CDU-Landtagsabgeordnete Martin Sträßer.
Folgende Einzelprojekte erhalten im Rahmen der Städtebauförderung 2024 Finanzmittel:
In das Ortszentrum Neviges fließen mehrere Millionen: Insgesamt 8.102.000 Euro zur Förderung der Neugestaltung des Bereichs „Auf der Beek“, zur Förderung der Umgestaltung des Altstadtbereiches sowie zur Förderung von Arbeiten an den Außenanlagen am Schloss Hardenberg gibt es.
Die Velberter Innenstadt wird mit 570.000 Euro für die Förderung des Programms zur städtebaulichen Aufwertung von Gebäuden und Freiflächen sowie die Aufwertung von Flächen am Nikolaus-Ehlen-Gymnasium bedacht.
In die Wülfrather City fließen 1.750.000 Euro zur Förderung von Baumaßnahmen am Innenstadteingang Nord, zur Aufwertung des Vorplatzes sowie zur Sanierung des Jugendhauses Fliege und des Umbaus des WIR-Hauses.
„Die Städtebauförderung ist darauf ausgerichtet, städtebauliche Missstände und Funktionsverluste in den Städten und Gemeinden abzubauen. Ob energetische Erneuerung von Gebäuden, Herstellung von Barrierefreiheit, Neugestaltung von öffentlichen Plätzen oder eine klimaangepasste Stadtentwicklung, wir stehen an der Seite unserer Kommunen“, so der CDU-Landtagsabgeordnete Martin Sträßer.
Die Förderung erfolgt auf Basis der zwischen der Bundesregierung und der Landesregierung NRW beschlossenen Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder sowie gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen im Land NRW. Mit dem Prinzip der Gesamtmaßnahme wird ein integrierter Ansatz für eine nachhaltige Entwicklung von ganzen Gebieten und Quartieren verfolgt. Hierfür stellen das Land NRW und der Bund den Kommunen Finanzhilfen zur Verfügung.
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…knipst oft Fotos in Schräglage, um die Lokalnachrichten aus dem Kreis Mettmann zu bebildern und nennt das dann „Fotokunst“. Spezialgebiete sind Rechtsthemen, Internet, Technik und Unterhaltung. Er ist mit der Kamera oft in Neviges unterwegs. Spielt Brettspiele und Videogames.
Motto: „Online ist für alles Platz“
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