Geldscheine liegen auf einem Tisch. Foto: pixabay
Geldscheine liegen auf einem Tisch. Foto: pixabay

Mettmann/Wülfrath/Velbert. Die Altschuldenlösung kommt – noch in diesem Jahr! Das Land übernimmt insgesamt fast neun Milliarden Euro an kommunalen Altschulden. Das ist die Hälfte aller übermäßigen Liquiditätskredite nordrhein-westfälischer Kommunen mit Stand Ende 2023.


Auch die Städte Velbert, Wülfrath und Mettmann profitieren erheblich von der Entlastung Das Land übernimmt Altschulden in folgender Höhe:

  • Velbert: 63.520.949 Euro
  • Wülfrath: 13.500.683 Euro
  • Mettmann: 24.619.230 Euro

Das ist insgesamt eine Entlastung von über 100 Millionen Euro. Das Finanzministerium hat die Bescheide für die Städte heute auf den Weg gebracht.

Der örtliche Landtagsabgeordnete Martin Sträßer: „Das ist eine besonders gute Nachricht kurz vor Weihnachten. Wir haben diese Entlastung versprochen und setzten sie jetzt um. Sie stärkt unmittelbar das Eigenkapital der Kommunen und entlastet die laufenden Haushalte. Zusammen mit den Mitteln aus dem NRW-Plan für eine gute Infrastruktur, der den Kommunen in den kommenden 12 Jahren über 61 Milliarden Euro garantiert, schaffen wir dringend benötigte finanzielle Spielräume für Investitionen in Infrastruktur, Bildung und soziale Angebote.“

Sträßer sieht jetzt noch den Bund in der Verantwortung: „Die Ampel hat beim Thema Altschuldenentlastung nicht geliefert. „Umso wichtiger ist das Bekenntnis von Bundeskanzler Friedrich Merz, dass auch der Bund bei der Entschuldung der Kommunen seinen Teil der Verantwortung übernehmen wird.“

Das Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen ist am 18. Juli 2025 in Kraft getreten. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW hat am 23. Dezember die Bewilligungsbescheide zur anteiligen Entschuldung der Kommunen versendet.

Von den Ende 2023 bestehenden Liquiditätskrediten der Kommunen in Höhe von insgesamt 17,7 Milliarden Euro übernimmt das Land die Hälfte, also rund 8,9 Milliarden Euro. Auf alle Kommunen entfällt eine Mindestentschuldungsquote von 41,1 Prozent. Für besonders hoch verschuldete Städte und Gemeinde gibt es eine Spitzenentschuldungsregelung, so dass hier bis zu 79 Prozent übernommen werden.