Der Landtagsabgeordnete Martin Sträßer. Foto: Björn Ueberholz
Der CDU-Landtagsabgeordnete Martin Sträßer. Foto: Björn Ueberholz

Velbert. Der für den Norden des Kreises Mettmann zuständige CDU-Landtagsabgeordnete Martin Sträßer sorgt sich um die Versorgung für Risikoschwangere und Frühgeborene im Helios-Klinikum Niederberg. Die Insolvenz eines Krankenhausträgers im Süden des Kreises hatte dazu geführt, dass die Planung für das Versorgungsgebiet Mettmann kurzfristig vorgezogen werden musste.


„Das war richtig und notwendig, um die Versorgung mit Krankenhausleistungen im Kreisgebiet sicherzustellen“, so Martin Sträßer. Leistungen für Risikoschwangere und Frühgeborene waren davon aber nicht betroffen.“

Trotzdem enthält der „vorläufige Feststellungsbescheid“ für das Velberter Krankenhaus diesen bisher angebotenen Versorgungsauftrag nicht mehr. Hintergrund ist, dass diese Leistungen erst im weiteren Planungsverfahren mit benachbarten Versorgungsgebieten abgestimmt werden sollen.

Sträßer: „Das ist zwar im Grundsatz richtig und entspricht dem ursprünglich geplanten Verfahrensablauf. Es führt in diesem Ausnahmefall aber zu nicht gewollten Ergebnissen.“

Problematisch ist, dass der Bescheid keine aufschiebende Wirkung hat, sondern sofort vollzogen werden muss. Das würde dazu führen, dass das Velberter Krankenhaus die bisherige, über die Geburtshilfe hinausgehende, Versorgung für Risikoschwangeren und Frühgeboren sofort einstellen und abwickeln müsste.

Der Landtagsabgeordnete hält dies für nicht beabsichtigt und deshalb auch nicht gesetzeskonform: „Ziel war es, alle Leistungen flächendeckend nahezu gleichzeitig neu zu verteilen. Die sofortige Vollziehbarkeit sollte eine verlässliche und schnelle Umsetzung ermöglichen und die Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherstellen. Die sofortige Vollziehung des Feststellungsbescheids für das Klinikum Niederberg würde dagegen dazu führen, dass Leistungen für Risikoschwangere und Frühgeborene wegfallen, ohne dass anderen Krankenhäusern diese ‚Versorgungsaufträge‘ bereits zugewiesen wurden.“

Martin Sträßer will sich deshalb umgehend an Gesundheitsminister Karl Josef Laumann wenden und ihn bitten, wegen der Besonderheiten dieses Einzelfalles den vorläufigen Feststellungsbescheid anzupassen, damit das Velberter Krankenhaus zumindest bis zur Verteilung der Versorgungsaufträge seine Leistungen für Risikoschwangere und Frühgeborene weiter anbieten und damit deren Versorgung sicherstellen kann.

Zugleich wünscht sich der örtliche Abgeordnete, dass das Klinikum Niederberg diesen Versorgungsauftrag im weiteren Verfahren zugesprochen bekommt: „Es wäre nicht nur für den Krankenhausträger, sondern vor allem für die Patientenversorgung im Kreis Mettmann ein gutes Signal.“ Sträßer hatte sich auch in der Vergangenheit immer wieder erfolgreich für die Erhaltung der perinatalen Versorgung im Velberter Krankenhaus eingesetzt.

Krankenhausplanungen bis Ende 2024

Die Krankenhausversorgung in Nordrhein-Westfalen bedarf einer Verbesserung. Expertengutachten hatten bestätigt, dass sich diese zu wenig an den tatsächlichen Bedarfen und der Behandlungsqualität orientiert und viele Ressourcen nicht effektiv genutzt werden. Der zuständige Minister Karl Josef Laumann hatte daraufhin die Krankenhausplanung für NRW auf den Weg gebracht. Beabsichtigt ist, sie flächendeckend bis Ende 2024 abzuschließen.

Der Krankenhausplan 2022 soll die Behandlungsqualität und flächendeckende medizinische Versorgung sicherstellen und die Zusammenarbeit zwischen den Krankenhäusern stärken. Mit dem neuen Plan kann das Land die Krankenhausstrukturen aktiver gestalten. Grundlage dafür ist eine Ausrichtung anhand des tatsächlichen Bedarfs: Es wird nun auf Basis von konkreten Fallzahlen und Qualitätsvorgaben geplant. All das konnte der bisherige Krankenhausplan nicht leisten.

Bei der Planung sollen vor allem die Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt – gestellt werden – und auch die Beschäftigten und Krankenhäuser sollen profitieren. Nicht jedes Krankenhaus soll alle Leistungen anbieten, sondern insbesondere spezielle Leistungen sollen konzentriert werden, um die Leistungsqualität zu erhöhen und Ressourcen zu schonen.

Für den Versorgungsbereich Kreis Mettmann musste die Planung „vorläufig“ vorgezogen werden, weil durch die Insolvenz eines Krankenhausträgers viele Aufgaben ohne Übergangszeiträume neu verteilt werden mussten. Deshalb erhielten die Krankenhäuser im Kreis Mettmann früher als in anderen Versorgungsbereichen neue „Feststellungsbescheide“, in denen ihre Versorgungsaufträge beschrieben wurden. Diese Bescheide sind nach dem Gesetz sofort vollziehbar, müssen also umgehend umgesetzt werden. Klagen gegen Feststellungsbescheide haben auch grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung.