Ein Telefon liegt auf einem Werbebrief mit 1N-Logo. Foto: Verbraucherzentrale NRW
Ein Telefon liegt auf einem Werbebrief mit 1N-Logo. Foto: Verbraucherzentrale NRW

Velbert. Unerwünschte Werbepost irritiert Verbraucherinnen und Verbraucher in Velbert, wie die Verbraucherzentrale mitteilt. Das Schreiben der 1N Telecom GmbH aus Düsseldorf enthält dabei sogar persönliche Adressdaten.


Schon einmal sorgte die Post von der 1N Telecom GmbH im Kreis Mettmann für Irritationen, nun scheint erneut eine Welle an Briefen in den Postkästen zu landen, denn bei der Velberter Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW hufen sich derzeit die „Fragen und Beschwerden über Briefe des Telekommunikationsanbieters 1N Telecom GmbH aus Düsseldorf“, wie die Verbraucherschützer informieren.

Das Schreiben enthält demnach persönliche Daten, so etwa die Adresse und Telefonnummer der Empfängerinnen und Empfänger. Beworben wird ein Telefontarif. „Viele Verbraucherinnen und Verbraucher zeigen sich überrascht, woher das Unternehmen ihre persönlichen Daten hat“, so Sabine Klischat-Tilly, Verbraucherberaterin der Velberter Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW.

Ebenfalls wichtig: Viele Angeschriebene gehen davon aus, dass es sich um ein Schreiben der Telekom handelt. Das ist laut Verbraucherzentrale ausdrücklich nicht der Fall.

Gegen unerwünschte Werbebriefe können Verbraucherinnen und Verbraucher vorgehen. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, was Betroffene tun können:

Absender prüfen

Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher unsicher sind, ob sie einen Werbebrief eines fremden Unternehmens oder einen Brief ihres Vertragspartners erhalten haben, sollten sie den Absender des Briefes genau prüfen und das Schreiben zum Beispiel mit einer Rechnung ihres tatsächlichen Anbieters vergleichen.

Datenverarbeitung widersprechen

Falls Verbraucherinnen und Verbraucher in der Vergangenheit keine Vertragsbeziehungen mit einem Anbieter eingegangen sind, ist personalisierte Werbung per Post in der Regel unzulässig. Damit sie dennoch zulässig ist, müssten Verbraucherinnen und Verbraucher der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zum Zweck von Direktwerbung zugestimmt haben. Der Datenverarbeitung zu Direktwerbezwecken kann jedoch jederzeit widersprochen werden. Dafür können Verbraucherinnen und Verbraucher einen Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW nutzen.

Herkunft der Daten ermitteln

Die Empfängerinnen und Empfänger der Werbeschreiben der 1N Telecom erinnern sich nicht daran, mit dem Anbieter je Kontakt aufgenommen oder ein Gespräch geführt zu haben. Das sorgt für Irritationen und wirft die Frage auf, wie das Unternehmen an die persönlichen Daten gelangen konnte. Unternehmen sind dazu verpflichtet, auf Anfrage über die Herkunft der Daten Auskunft zu geben. Das schreibt die Datenschutzgrundverordnung vor. Mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW können Betroffene ein Unternehmen auffordern, Einblick in die gespeicherten Daten zu erhalten.

Beschwerde einreichen

Wenn Unternehmen persönliche Daten unrechtmäßig nutzen und verarbeiten, können Betroffene bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde eine Beschwerde einreichen. In NRW ist dies der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Das entsprechende Beschwerdeformular findet sich auf der Webseite des LDI NRW.

Weitere Informationen sowie Musterbriefe gegen unerwünschte Werbung unter: www.verbraucherzentrale.nrw.