Sanierungsarbeiten in einer Wohnung. Foto: Symbolbild (pixabay)
Sanierungsarbeiten in einer Wohnung. Foto: Symbolbild (pixabay)

Velbert. Der Rat der Stadt Velbert hat abschließend am 28. November eine neue Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung beschlossen.


Diese sorgt für erhebliche Erleichterungen beim Ausbau von Wohnungen in Dachgeschossen. Seit dem 8. Dezember ist die neue Satzung bei der Genehmigung von Bauanträgen gültig.

Das bisherige Problem: Ein großer Teil der Bauanträge betrifft den Umbau und die Nutzungsänderung bestehender Gebäude. Bei einem nachträglichen Dachgeschossausbau für eine erweiterte Wohnfläche können zusätzliche Stellplätze auf dem Grundstück oft nicht nachgewiesen werden – zum Beispiel wegen der oft schwierigen Topografie in Hanglage oder wenn das Grundstück keine freien Flächen aufweist. Bislang kam in derartigen Fällen nur eine Stellplatzablösung in Frage. Diese kostet pro Stellplatz 3.625 Euro (außerhalb des zentralen Stadtgebiets) oder 10.000 Euro (in zentralen Lagen des Stadtgebiets).

Mit einer neuen Regelung kann nun bei Dachgeschossausbauten im gesamten Stadtgebiet auf zusätzliche Pkw-Stellplätze verzichtet werden. Diese Erleichterung für Dachgeschossausbauten greift unabhängig davon, ob die Herstellung von Stellplätzen auf dem Grundstück möglich ist oder nicht. Zusätzlich wird damit das Baugenehmigungsverfahren entbürokratisiert.

Die Verzichtsregelung für Dachgeschossausbauten kommt jedoch nur für Stellplätze von Kraftfahrzeugen in Betracht. Fahrradstellplätze sind bei Dachgeschossausbauten weiterhin entweder herzustellen oder mit der Stellplatzablösesatzung abzulösen.