Velbert. Die Stadtverwaltung Velbert wehrt sich gegen den Vorwurf der Intransparenz im Zusammenhang mit der kürzlich verhängten Haushaltssperre. Der Velberter Kämmerer, Christoph Peitz, beruft sich auf die Regelungen in der Kommunalhaushaltsverordnung.
Dass der Velberter Haushalt gesperrt ist, war der Öffentlichkeit erst durch ein Schreiben der SPD-Fraktion bekannt geworden, in dem die Partei eine Aufklärung über die Auswirkungen der Maßnahme in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss forderte. Die SPD-Fraktionsspitze hatte der Verwaltung daraufhin mangelnde Transparenz vorgeworfen, da die Öffentlichkeit noch nicht offiziell informiert worden war. Siehe: Velbert muss sparen: Kämmerer verhängt Haushaltssperre.
Kämmerer Christoph Peitz tritt diesem Vorwurf nun entgegen. In seiner Stellungnahme beruft er sich auf die Kommunalhaushaltsverordnung, welche die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Haushaltssperre festlegt. Demnach sei der Kämmerer grundsätzlich berechtigt, eine Haushaltssperre auszusprechen. Allerdings könne der Rat als Inhaber des Budgetrechts diese Sperre auch wieder aufheben.
Peitz betont zudem die Reihenfolge der Informationspflichten: Zunächst müsse der Kämmerer das Vertretungsorgan, also den zuständigen Ausschuss und den Stadtrat, informieren. Eine direkte Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit bestehe zu diesem Zeitpunkt hingegen nicht.
Ihr Vorgehen begründet die Verwaltung also damit, dass die geltende Haushaltssperre zuerst im Haupt- und Finanzausschuss und möglicherweise auch noch im Stadtrat behandelt werden muss, bevor die Öffentlichkeit darüber in Kenntnis gesetzt wird. Im aktuellen Fall liegt zwischen der Verhängung der Sperre und der geplanten Behandlung in den Gremien ein Zeitraum von mehr als vier Wochen (Haupt- und Finanzausschuss) bzw. sechs Wochen (Ratsitzung).
Stellungnahme im Wortlaut
Hier die Stellungnahme im Wortlaut: „Im Rahmen der aktuellen Presseberichterstattung zu der seitens des Kämmerers der Stadt Velbert verhängten Haushaltssperre wird von Seiten des SPD-Fraktionsvorsitzenden der Verwaltung mangelnde Transparenz vorgeworfen. Diesem Vorwurf tritt die Verwaltung in Person des Stadtkämmerers entgegen.
Das Verfahren zur Verhängung einer Haushaltssperre ist rechtlich geregelt. Nach § 25 Abs. 2 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) kann die Kämmerin oder der Kämmerer die Inanspruchnahme von Ansätzen für Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen sperren, soweit und solange die Entwicklung der Erträge und Einzahlungen oder Aufwendungen und Auszahlungen es erfordert. Dieses Recht steht neben dem Kämmerer auch dem Rat als Träger der Budgethoheit nach § 81 Abs. 4 zu. Ebenso ist es dem Rat möglich, als Inhaber des Budgetrechts eine Haushaltssperre des Kämmerers auch wieder aufzuheben.
Im Falle der Verhängung einer Haushaltssperre durch den Kämmerer ist das Vertretungsorgan über die Maßnahme und die Gründe zu unterrichten. Die Information der Öffentlichkeit erfolgt erst im Anschluss an die Unterrichtung des Vertretungsorgangs wenn insofern Klarheit darüber besteht, dass die Haushaltssperre nach § 81 Abs. 4 GO Bestand haben wird.
Da zwischen dem Zeitpunkt der Verhängung der Haushaltssperre (26.05) und den regulären nächsten Gremiensitzungen (Haupt- und Finanzausschuss am 24.06., Rat der Stadt Velbert am 08.07.) ein vergleichsweise großer Zeitraum besteht, wurden die Fraktionsvorsitzenden durch den Kämmerer mit E-Mail vom 26.05. über die Verhängung der Haushaltssperre und deren Gründe unterrichtet. Diese frühzeitige Information diente gerade einer zeitnahen Transparenz gegenüber den führenden Vertretern der im Rat der Stadt Velbert vertretenen Fraktionen angesichts einer finanziell schwierigen Lage. Allerdings ersetzt sie damit nicht die noch notwendige formale Unterrichtung.“