Hakan Civelek ist Geschäftsführer der IG Metall Velbert. Foto: IGM Velbert
Hakan Civelek ist Geschäftsführer der IG Metall Velbert. Foto: IGM Velbert

Velbert. Das Bundesarbeitsgericht hat in einem vielbeachteten Urteil entschieden, dass alle Unternehmen die geleistete Arbeitszeit ihrer Beschäftigten exakt erfassen müssen. Eine generelle Pflicht zur Arbeitszeiterfassung hat es bisher nicht gegeben. Die IG Metall Velbert begrüßt die Entscheidung. 

Zuvor sah das 2014 eingeführte Mindestlohngesetz für bestimmte Wirtschaftsbereiche eine genaue Zeiterfassung. Diese soll nun auf alle Unternehmen ausgedehnt werden soll. Den Anstoß hierfür hat 2019 der Europäische Gerichtshof (EuGH) gegeben, indem er allen Mitgliedsstaaten auferlegt hat, konkrete Regelungen zur Arbeitszeiterfassung zu schaffen.

„Wir begrüßen die Pflicht zur genauen Arbeitszeiterfassung, denn Transparenz über die tatsächlich geleistete Arbeit ist ein Akt der Fairness. Dieses Urteil wird dabei helfen, dass unbezahlte Überstunden der Vergangenheit angehören“, so Hakan Civelek, Geschäftsführer der IG Metall in Velbert. „Denn eine genaue Zeiterfassung ist die zentrale Voraussetzung dafür, Beschäftigte vor gesundheitlichen Schäden durch Überarbeitung zu schützen“, so Civelek weiter.

Die Gewerkschaft gibt an, dass in der Mehrheit der Industriebetriebe eine genaue Arbeitszeiterfassung eine Selbstverständlichkeit ist. „Es gibt allerdings auch in der Metallindustrie einige Unternehmen, die die Arbeitszeiterfassung nicht so genau nehmen und somit die Beschäftigten um ihre tatsächlich geleistete Arbeit und somit um Entgeltbestandteile gewissermaßen betrügen“, so Civelek.

Während für die gewerblichen Beschäftigten in den Fabrikhallen eine elektronische Erfassung der Arbeitszeit zur Normalität gehört, werden im Angestelltenbereich, etwa IT, Entwicklung oder Verwaltung, seit Jahren flexiblere Arbeitszeitmodelle angewandt. In einigen Unternehmensbereichen ist es nach Angaben der Gewerkschaft sogar üblich, auf Vertrauensarbeitszeit zu setzen.

„Gerade im Zusammenhang mit der Corona-Krise haben viele Unternehmen mobiles Arbeiten und Vertrauensarbeitszeit nochmals ausgebaut. Es ist wichtig zu betonen, dass eine genaue Zeiterfassung nicht bedeutet, dass Beschäftigte keine Autonomie über ihre Arbeitszeit mehr haben dürfen. Selbstverständlich bleibt mobiles Arbeiten weiterhin möglich, nur die tatsächlich geleistete Arbeit muss dokumentiert werden. Da die Beschäftigten sich in der Regel über Laptop oder Smartphone ins Unternehmensnetzwerk einloggen, erfolgt die Arbeitszeiterfassung automatisch digital und stellt somit kaum einen Verwaltungsmehraufwand dar “, so Civelek.

Die IG Metall weist zudem darauf hin, dass auch vor dem BAG-Urteil für alle Arbeitszeitmodelle bereits gesetzliche Spielregeln gab. Egal ob Stechuhr oder Vertrauensarbeitszeit, alle Unternehmen müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen, Ruhezeiten und Höchstarbeitszeiten einhalten.