Velbert. Das jeweilige Wählerverzeichnis der Stadt Velbert zu den Kommunalwahlen und zur Wahl des Integrationsrates am 14. September liegt von Montag, 25. August, bis Freitag, 29. August, zur Einsichtnahme bereit.
Alle Wahlberechtigten haben in dieser Zeit das Recht, das Verzeichnis im Rathaus Velbert-Mitte (Thomasstraße 1, 2. Stock, Zimmer 169) einzusehen. Der Zugang ist barrierefrei über den Aufzug an den Rathausarkaden (Eingang Thomasstraße 1a, links neben der Parkhauszufahrt) erreichbar. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
Öffnungszeiten zur Einsichtnahme:
- Montag, 25. August: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
- Dienstag, 26. August: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
- Mittwoch, 27. August: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
- Donnerstag, 28. August: 8 bis12 Uhr und 13 bis18 Uhr
- Freitag, 29. August: 8 bis 12 Uhr
Wahlberechtigt ist nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt. Wahlberechtigte, die das Verzeichnis für fehlerhaft oder unvollständig halten, können während der Einsichtsfrist Einspruch erheben. Der Einspruch muss spätestens am Freitag, 29. August, bis 12 Uhr bei der Stadt Velbert eingehen – entweder schriftlich oder persönlich zur Niederschrift beim Projektteam Wahlen.
Wer bis zum 24. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich ebenfalls umgehend mit dem Projektteam Wahlen in Verbindung setzen, um die Wahlberechtigung zu klären. Das Projektteam Wahlen ist telefonisch unter den Nummern 02051/26-2567 und 02051/26-2235 erreichbar.