Im öffentlichen Nahverkehr gilt ab sofort eine Pflicht zum Tragen von Filtermasken: FFP2 oder KN95. Foto: Volkmann
Im öffentlichen Nahverkehr gilt ab sofort eine Pflicht zum Tragen von Filtermasken: FFP2 oder KN95. Foto: Volkmann

Düsseldorf/Kreis Mettmann. Mit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes der Bundesregierung am heutigen Freitag, 23. April, verschärfen sich auch die Regelungen zur Maskenpflicht im Nahverkehr.


„Für Fahrgäste gilt ab sofort – sowohl während der Beförderung als auch während des Aufenthalts an Haltestellen und in U-Bahnhöfen – die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske vom Typ FFP2 oder KN95“, darauf weist die Rheinbahn hin. Andere medizinische Masken, wie zum Beispiel OP-Masken, seien ab sofort nicht mehr erlaubt.

Da sich diese neue Regelung auf alle Einrichtungen im Nahverkehr bezieht, gilt die verschärfte Maskenpflicht auch in den fünf Kunden-Centern der Rheinbahn in Düsseldorf, Ratingen, Hilden und Mettmann.

Die Rheinbahn bittet die Fahrgäste um die eigenverantwortliche Einhaltung der neuen Regel.

Das Verkehrsunternehmen setzt weiterhin auf das normale Fahrtenangebot. „Durch den dichten Takt bieten Busse und Bahnen genügend Platz um Abstände einhalten zu können“, so die Rheinbahn.

Und: Auch während der Ausgangssperre gelte der reguläre Fahrplan, damit all diejenigen, die mit der Rheinbahn zu ihren Zielen kommen, weiterhin mobil bleiben. Lediglich das zusätzliche Nachtangebot an Wochenenden und vor Feiertagen werde weiterhin ausgesetzt.