Ein Schild weist auf eine Baustelle hin. Foto: Volkmann
Ein Schild weist auf eine Baustelle hin. Foto: Volkmann

Velbert.  Die Technische Betriebe Velbert (TBV) und die Stadtwerke Velbert beginnen am Montag, 3. Juni, mit dem dritten Bauabschnitt der Kanal- und Straßenbaumaßnahmen im Wohnquartier Bogenstraße in Neviges.


Im Zuge der Arbeiten werden laut TBV die Versorgungsleitungen für Gas, Wasser und Strom erneuert. Die Gesamtbauzeit beträgt etwa zwei Jahre.

Im Zuge der Baumaßnahme erneuern die Technischen Betriebe den Abwasserkanal in der David-Peters Straße, Paulstraße und in der Bogenstraße im(Bereich Zum alten Schießstand und der Wilhelmstraße.

Die Versorgungsleitungen werden in der Paulstraße, David-Peters Straße und Bogenstraße im Bereich zwischen der Wilhelmstraße und Jacob-Lüneschloß-Straße erneuert.

Im Anschluss an diese Maßnahmen beginnen die Bauarbeiten für den Ausbau der angegebenen Straßen. Nach Abschluss aller Straßenbaumaßnahmen wird der Parkplatz Berger Platz erneuert. Während der gesamten Bauzeit wird der Parkplatz als Baulagerplatz genutzt und ist somit für das Parken gesperrt sein.

Am Montag, 3. Juni, wird die Baustelle laut TBV eingerichtet und im Anschluss daran beginnen im Laufe der Woche die Bauarbeiten für die Versorgungsleitungen in der Bogenstraße zwischen der Jacob-Lüneschloß Straße und der David–Peters Straße. Parallel beginnen die Kanalbauarbeiten in der David–Peters Straße zwischen der Denkmalstraße und der Hölzerstraße.

Die David-Peters-Straße wird im direkten Baustellenbereich arbeitstäglich von 7 bis 17 Uhr gesperrt ist. Der Anliegerkehr für die Hölzerstraße ist ausgeschildert. Die Hölzerstraße kann über die Denkmalstraße oder über die Lukasstraße bis zur Baustelle David-Peters-Straße befahren werden. „Die Anlieger werden gebeten ihre Autos außerhalb des jeweils aktiven Baustellenbereichs in den angrenzenden Anliegerstraßen zu parken“, teilen die Technischen Betriebe Velbert mit. „Spezielle Ersatzparkplätze werden nicht eingerichtet“. Die bauausführende Firma ist von den Technischen Betrieben angehalten, den Anliegern rechtzeitig mitzuteilen, wie lange die Beeinträchtigungen im Bereich der Zufahrten und Zugänge voraussichtlich andauern werden.