Maskenpflicht Corona Herbst NRW
Eine medizinische Maske liegt auf einem Tisch. Foto: Volkmann

Düsseldorf. Noch gelten einige Corona-Schutzmaßnahmen, darunter die eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen. Damit ist bald Schluss. 

Zum 7. April laufen auch die letzten verbliebenen Corona-Schutzmaßnahmen aus. „Ab 8. April müssen also in Arztpraxen, Krankenhäusern oder Pflegeheimen keine FFP2-Masken mehr getragen werden“, erklären die Experten der Arag. Für Reisende gibt es dann ebenfalls keine Corona-Auflagen mehr, da auch die Corona-Einreiseverordnung zum 7. April ausläuft.

Im Personenfernverkehr hatte man die Maskenpflicht bereits zum 2. Februar aufgehoben. Seit dem 1. März sind Beschäftigte als auch Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen von der Test- und Maskenpflicht befreit.

Umstritten ist eine Änderung, die am 1. April eingetreten ist: Die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung.

Sich per Telefon in der Arztpraxis zu melden und um eine Krankschreibung zu bitten, war Teil der Corona-Sicherheitsmaßnahmen, um Kontakte an sensiblen Orten zu verringern. Wer an leichten Atmenwegserkrankungen litt, konnte sich per Telefon von einer Ärztin oder einem Arzt für bis zu sieben Tage krankschreiben lassen. Das ist nun nicht mehr möglich. Kritik wurde an dem Wegfall laut, weil die Maßnahme zugleich als Entlastung des Gesundheitssystems verstanden wurde.