Ein Elektroauto wird an einer Ladestation aufgetankt. Foto: pixabay
Ein Elektroauto wird an einer Ladestation aufgetankt. Foto: pixabay

Düsseldorf. Mit dem E-Auto Geld verdienen: Das kann durch die Ausstellung von Emissionszertifikaten möglich sein. Und auch wenn die sogenannte THG-Prämie in diesem Jahr gesunken ist, kann ein Zugewinn bleiben.

Den eigenen Kohlendioxid-Ausstoß herunterschrauben und damit Geld verdienen: Dies ist bereits seit 2022 für alle Besitzer von Elektro-Fahrzeugen machbar. „E-Fahrzeuge bleiben auch bei sinkender staatlicher Förderung eine Möglichkeit, sein Konto zu schonen“, erklären Experten der Arag-Versicherung. Um aber sogar Geld damit zu verdienen, könne sich jeder Besitzer ein Emissionszertifikat ausstellen lassen, das einen dem jeweiligen Fahrzeug entsprechenden durchschnittlichen Stromverbrauch ausweist.

Der Verbrauch werde in Treibhausgas-Emission umgerechnet und dem eines herkömmlichen Verbrenners entgegengesetzt, so die Versicherungsexperten. „Die Differenz ist eine konkrete Einsparung an Kohlendioxid und kann als Anteil an der Treibhausgasminderungsquote verkauft werden“.

Ausgegeben werden die Zertifikate vom Umweltbundesamt, das die Ersparnis immer jeweils für ein Jahr bescheinigt.

Schon seit 2015 sind alle Unternehmen der Mineralölwirtschaft, die Otto- oder Dieselkraftstoffe in den Umlauf bringen, dazu verpflichtet, schädliche Treibhausgase zu reduzieren. Lag diese Quote 2022 noch bei sieben Prozent, so sieht das Bundes-Immisionsschutzgesetz bis 2030 bereits 25 Prozent Einsparung vor.

Um dieses Ziel zu erreichen, können die Konzerne entweder weniger schädliche Kraftstoffe auf den Markt bringen oder aber eingespartes CO2 gegenrechnen. Ist es Unternehmen nicht möglich, CO2 einzusparen, müssen sie zwangsläufig Emissionszertifikate bei denjenigen einkaufen, denen diese Einsparungen gelungen sind. Die ARAG Experten wissen: Waren anfangs nur Energieversorger für diesen Handel zugelassen, so sind es inzwischen auch Privatpersonen, auf die ein E-Fahrzeug zugelassen ist.

THG-Prämie: Welche Fahrzeuge sind zugelassen?

Allerdings ist laut Arag-Experten nicht jedes E-Fahrzeug zertifikatsberechtigt. So fallen zum Beispiel Plug-in-Hybride sowie E-Scooter oder Pedelecs durch das Raster, weil sie das Ziel – nämlich das Fortschreiten der Klimaschäden schnellstmöglich einzudämmen – nicht ausreichend unterstützen.

Zugelassen sind vielmehr alle rein batterie- oder brennstoffzellenbetriebenen E-Autos, -Motorräder oder -Roller, die schneller als 45 Stundenkilometer fahren und ein großes Kennzeichen haben. Die Menge ist dabei nicht beschränkt: Besitzt eine Person mehrere Fahrzeuge, so kann sie mit jedem Gefährt vom THG-Bonus profitieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieses gekauft oder geleast ist.

Obwohl die Mineralölunternehmen die Endabnehmer sind, kommen sie nicht als direkte Partner für Privatpersonen in Frage. Der Verkauf erfolgt vielmehr über Zwischenhändler, wie etwa Stadtwerke, Automobilclubs, Stromanbieter oder für diesen Zweck geschaffene Unternehmen.

Die Dienstleistung wird inzwischen von derart vielen Anbietern offeriert, dass die Arag-Experten empfehlen, ganz genau hinzuschauen, mit wem man den Vertrag abschließt. Denn die Höhe sowie der Zeitpunkt der Auszahlung, die Laufzeit und auch mögliche Zusatzprogramme unterscheiden sich je nach Dienstleister deutlich.

Da es sich bei dem Verkauf der THG-Quote um einen Handel auf dem freien Markt drehe, könne der persönliche Gewinn abhängig vom Erfolg des Zwischenhändlers sein, so die Arag-Experten. Einige Dienstleister würden fixe Prämien oder aber einen garantierten Mindestbetrag anbieten.

Durchschnittlich kann man im Jahr 2023 mit ungefähr 300 Euro rechnen.

Mehr kann es beispielsweise werden, wenn „auf Garantien oder schnelle Auszahlung verzichtet wird; weniger, wenn man auch einen Teil für den tatsächlichen Klimaschutz – zum Beispiel Baumpflanzung oder Ocean-Cleaning – spenden möchte“, hieß es seitens der Arag-Versicherung.

Die Einnahme ist laut Experten steuerfrei , wenn das Fahrzeug dem Privatvermögen zugeordnet ist. Wird anteilig gespendet, so kann dieser Teil wiederum als Sonderausgabe abgesetzt werden.

Zunächst gilt es den passenden Dienstleister auszusuchen und sich dort zu registrieren. Üblicherweise ist auf der jeweiligen Website des Anbieters ein Button installiert, über den man zum Antrag gelangt. Für die Anmeldung wird lediglich ein Scan des Fahrzeugscheins benötigt. Das Fahrzeug muss auf den eigenen Namen zugelassen sein.

„Den Vertrag immer nur mit einem Jahr Laufzeit abschließen, um sich nicht der Möglichkeit zu berauben, immer den vorteilhaftesten Anbieter zu nutzen“, raten die Experten. Eile sei noch nicht geboten. Der Antrag müsse jeweils erst bis zum 28. Februar des Folgejahres gestellt werden. Informationen gibt es auch unter: www.arag.de.