Sturmschäden sollte man zügig der Versicherung melden. Foto: VZ NRW/Adpic
Sturmschäden sollte man zügig der Versicherung melden. Foto: VZ NRW/Adpic

Velbert. Hurrikan „Kirk” ist jüngst vom Atlantik nach West- und Mitteleuropa gezogen, schwächte sich zwar ab, brachte jedoch kräftigen Wind und anhaltende Schauer.


„Deshalb sollte man zuhause vorab mögliche Schwachstellen überprüfen”, rät Andreas Adelberger von der Beratungsstelle Velbert der Verbraucherzentrale NRW. Der Experte gibt hilfreiche Tipps, wie man bestmöglich vorsorgen und das Heim schützen kann.

Vorbeugung gegen Sturm

Alles was beweglich ist, sollte soweit möglich vorab gesichert werden, etwa Möbel oder Pflanzen auf dem Balkon oder im Garten. Während eines Unwetters sollte man sich nicht unnötig in Gefahr bringen und eher drinnen bleiben. Ist der Sturm vorüber, ist weiterhin Vorsicht geboten. Beschädigte Dächer oder Bäume können gefährlich sein.

Vorbeugung gegen Wasser

Wichtig ist, oberirdisch abfließendes Wasser vom Gebäude fernzuhalten. Tiefliegende Hauseingänge, Kellergeschosse, Souterrainwohnungen, Garagenzufahrten, Fenster oder Lichtschächte sind hier anfällige Punkte. Überdachungen, Bodenschwellen, ein Gefälle am Eingangsbereich, Türschwellen, Aufkantungen oder drucksichere Kellerfenster können nachträglich angebracht werden. Ungenutzte Abläufe sollten verschlossen werden. Rückstauklappen schützen das Gebäude im Falle eines Rückstaus vor Wasser aus dem öffentlichen Kanal. Das betrifft vor allem Souterrainwohnungen und Räume unterhalb des Straßenniveaus, die über eine Toilette oder einen Wasseranschluss verfügen. Effektiver, aber auch aufwändiger ist eine Hebeanlage. Damit sind Toiletten und Duschen auch während eines Rückstaus weiter nutzbar.

Schäden dokumentieren

Wurden Haus, Auto oder Hausrat Opfer des Sturms, ist es wichtig, alle Schäden zu dokumentieren. Betroffene sollten mit dem Smartphone oder der Kamera aussagekräftige Fotos machen, bevor aufgeräumt wird. Zur Not kann man auch Nachbarn als Zeugen hinzuholen.

Schäden gering halten

Es gilt eine sogenannte Schadenminderungspflicht. Betroffene müssen Schäden so klein wie möglich halten und sollten Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Schäden ergreifen – wenn es gefahrlos möglich ist. Also etwa Wasser im Keller abpumpen, defekte Scheiben abdecken oder ein beschädigtes Dach mit einer Plane schützen.

Versicherung informieren

Bei Schäden muss zeitnah die Versicherung informiert werden. Dabei können Betroffene auch gleich die nächsten Schritte besprechen. Je nach Schaden müssen verschiedene Versicherer kontaktiert werden. Sturmschäden am Haus sind in der Regel in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Falls Wasser durch Starkregen oder Rückstau von außen ins Haus eingedrungen ist, sind Schäden nur mit einer Elementarschadenversicherung versichert. Die Hausratversicherung ersetzt beschädigte Möbel, Elektrogeräte oder Wertsachen. Schäden am Auto durch Sturm oder Überschwemmung sind üblicherweise in der KFZ-Versicherung mitversichert. Hierzu muss aber mindestens Teilkaskoschutz bestehen.

Versicherungsschutz prüfen

Extreme Wetterereignisse werden zunehmen. Deshalb rät die Verbraucherzentrale NRW, den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen. Einen Schutz gegen Sturm und Hagel, Feuer und Leitungswasserschäden bietet die Gebäudeversicherung. Sie ist wichtig für Hausbesitzer:innen und greift, wenn das Dach abgedeckt, der Schornstein beschädigt oder ein Baum aufs Haus gefallen ist. Wer unsicher ist, ob der bestehende Versicherungsschutz ausreicht oder etwa um eine Elemen-tarschadenversicherung erweitert werden sollte, kann sich an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW wenden. Dort gibt es auch Hilfe bei rechtlichen Streitigkeiten mit der Versicherung.