
Düsseldorf. Wer einen Flug viele Monate im Voraus bucht, zahlt oft bewusst mehr für komfortable Abflugzeiten, kurze Umsteigezeiten oder Direktverbindungen. Doch zunehmend melden sich Verbraucher bei der Verbraucherzentrale NRW, deren ursprünglich gebuchte Flüge nachträglich auf deutlich unattraktivere Verbindungen umgestellt wurden.
Die Ersatzflüge waren zum Zeitpunkt der Buchung häufig erheblich günstiger als die ursprünglich gewählte Verbindung. Die Verbraucherzentrale NRW hat inzwischen mehrere Fälle dokumentiert. Rechtsexpertin Iwona Husemann erklärt, welche Ansprüche Reisende bei Flugplanänderungen haben.
Wenn die Airline den Flug nachträglich ändert
Viele Fluggesellschaften behalten sich Flugplanänderungen vor. Dennoch müssen Reisende nicht jede Änderung widerspruchslos hinnehmen. Entscheidend ist, wie stark die Abweichung vom ursprünglich gebuchten Flug ausfällt. Werden beispielsweise Abflugzeiten erheblich verschoben, lange zusätzliche Umsteigezeiten eingeführt oder eine Direktverbindung durch einen Umsteigeflug ersetzt, können Ansprüche auf Umbuchung oder Erstattung bestehen.
Besteht Anspruch auf eine Preiserstattung, wenn der Ersatzflug deutlich günstiger war?
Genau hier sehen viele Betroffene ein Problem. Sie haben bewusst einen höheren Preis für eine bestimmte Flugverbindung bezahlt, erhalten später aber eine Verbindung, die zum Buchungszeitpunkt deutlich günstiger angeboten wurde. Einen Anspruch auf automatische Erstattung der Preisdifferenz ist nicht eindeutig geregelt.
Dennoch können Verbraucher diesen Schaden grundsätzlich geltend machen. Wichtig hierfür ist, bereits bei der Buchung die Preisunterschiede zu dokumentieren, etwa durch Screenshots der verschiedenen Flugangebote. Zudem empfiehlt es sich zu prüfen, ob der ursprünglich gebuchte Flug durchgeführt wird.
Wie sollten Reisende bei einer Flugumbuchung vorgehen?
Wer von einer Umbuchung betroffen ist, sollte die ursprüngliche Buchung, die Änderungsmitteilung der Airline und möglichst auch Informationen zum damaligen Preisniveau sichern. Wichtig ist zudem, die angebotenen Alternativen genau zu prüfen und nicht vorschnell zu akzeptieren. Je nach Umfang der Änderung können Ansprüche auf eine andere Verbindung, eine Erstattung oder gegebenenfalls weitere Ausgleichsleistungen bei kurzfristigen Änderungen bestehen.
Die kostenlose Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW hilft bei der Ermittlung der Ansprüche. Sie kann in den gängigen App-Stores kostenlos heruntergeladen werden. Alternativ ist sie in der Browserversion auf der Internetseite der Verbraucherzentrale NRW abrufbar. Bei komplexeren Fällen unterstützen die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW.

