Reisende erhalten womöglich Geld zurück, wenn es bei einer Flusskreuzfahrt zu Problemen kommt. Foto: VZ NRW/adpic
Reisende erhalten womöglich Geld zurück, wenn es bei einer Flusskreuzfahrt zu Problemen kommt. Foto: VZ NRW/adpic

Düsseldorf. Niedrige Pegelstände machen derzeit vielen Flusskreuzfahrten einen Strich durch die geplante Route. Schiffe können bestimmte Strecken nicht mehr befahren, Ein- und Ausschiffungshäfen werden verlegt oder einzelne Abschnitte durch Busfahrten ersetzt.


„Wenn eine Flusskreuzfahrt erheblich anders verläuft als gebucht, sollten Reisende prüfen, ob sie eine Preisminderung verlangen oder weitere Ansprüche geltend machen können“, sagt Iwona Husemann, Juristin und Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. „Das geht grundsätzlich bei Pauschalreisen. Reisende müssen nicht jede Änderung einfach hinnehmen.“

Die Verbraucherschutz-Expertin gibt die folgenden Tipps, wie Reisende bei Problemen mit ihrer geplanten Flusskreuzfahrt am besten vorgehen:

Wenn aus der Flussfahrt eine Busreise wird

Eine Änderung der Route kann für Reisende mehr sein als eine bloße Abweichung vom ursprünglichen Reiseplan. Beginnt eine Kreuzfahrt etwa nicht mehr am gebuchten Hafen, sondern werden die Gäste zunächst mit dem Bus zu einem weiter entfernten Anleger gebracht, kann das die Reiseleistung erheblich verändern.

Gleiches gilt, wenn längere Strecken nicht mehr mit dem Schiff zurückgelegt werden können oder geplante Reiseziele entfallen. Geringfügige Änderungen können sich Veranstalter vertraglich vorbehalten. Erhebliche Änderungen dürfen sie vor Reisebeginn aber nur anbieten. In diesem Fall können Reisende kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Sie sollten dann auf die gesetzte Frist des Veranstalters achten.

Reisepreis kann sich mindern

Flusskreuzfahrten sind in der Regel Pauschalreisen. Werden vereinbarte Reiseleistungen nicht oder nur eingeschränkt erbracht, kann deshalb grundsätzlich eine Preisminderung in Betracht kommen. Wie hoch diese ausfällt, hängt davon ab, welche Leistungen betroffen sind und wie stark die Reise dadurch beeinträchtigt wird.

Wer die Reise trotz Änderungen antritt, sollte die Abweichungen möglichst sofort anzeigen und dokumentieren. Die Anzeige sollte vor Ort an die Reiseleitung beziehungsweise den benannten Ansprechpartner des Veranstalters gehen. Wichtig sind beispielsweise die ursprüngliche Reiseroute, Informationen des Veranstalters über die Änderungen sowie Fotos. Auch wenn der Veranstalter auf eine Beschwerde zunächst nicht reagiert, sollten Reisende ihre Ansprüche nach der Reise schriftlich geltend machen.

Bei erheblichen Veränderungen

Wird eine Reise so stark verändert, dass sie beispielsweise mit der ursprünglich gebuchten Leistung kaum noch vergleichbar ist, können weitergehende Rechte bestehen. Unter Umständen kommt auch eine Beendigung des Reisevertrags in Betracht. Bei einer vollständigen Absage einer Pauschalreise muss der Veranstalter den bereits gezahlten Reisepreis zurückerstatten. Kommt es zu Problemen mit dem Reiseveranstalter, können sich Betroffene an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW wenden.