Düsseldorf. Ob Geldkarte, Bahncard oder Ausweis – all diese Karten im Portemonnaie tragen meist ein Gültigkeitsdatum, nach dessen Ende sie durch eine neue Plastikkarte ersetzt werden. Oft fällt dieses Datum auf das Jahresende.
Die alte Karte sollte man nicht einfach in den Müll werfen, so lautetder Rat der Verbraucherzentrale NRW. Um einem Missbrauch der auf und in einer Chip-Karte gespeicherten Daten vorzubeugen, sollten Karten mit Mikroprozessor oder Magnetstreifen zerschnitten werden, bevor man sie entsorgt.
„Einfach einmal in der Mitte durch reicht in der Regel aber nicht aus“, so der Hinweis der Experten. „Stattdessen sollten Chip und Magnetstreifen unbrauchbar gemacht werden, indem man diese längs durchschneidet“.
Auch auf der Karte angebrachte persönliche Daten wie Name oder Kundennummer sollten unkenntlich gemacht werden.
Ist die Karte auf diese Weise entwertet, gilt es, sie in den richtigen Abfall zu werfen. Was viele nicht wissen: In den gelben Wertstoffsack oder in den Hausmüll dürfen Karten mit Chip oder Magnetstreifen nicht geworfen werden.
Das sei im Grunde sogar verboten, erklärt die Verbraucherzentrale. Denn: Karten, die einen Mikrochip oder einen Magnetstreifen enthalten würden, seien gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz Elektrogeräte.
Der richtige Weg sei daher, Chip-Karten in einer Sammelstelle oder Sammelbox für Elektrogeräte abzugeben, damit diese fachgerecht entsorgt und recycelt werden können.
Alternativ können – sofern möglich oder sogar verlangt – die Karten auch wieder an die ausgebende Organisation zurückgeschickt oder persönlich zurückgegeben werden.
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