Banknoten und Geldmünzen liegen auf einem Tisch. Foto: pixabay/symbolbild
Banknoten und Geldmünzen liegen auf einem Tisch. Foto: pixabay/symbolbild

Düsseldorf. Minijobs im Privathaushalt werden steuerlich besonders gefördert. Ist die Haushaltshilfe offiziell bei der Minijob-Zentrale über das sogenannte Haushaltsscheck-Verfahren angemeldet, kann sich das mit einem Steuervorteil rechnen. 


Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Privathaushalt zahlen zwar Abgaben in Höhe von maximal 14,94 Prozent des monatlichen Verdienstes der Haushaltshilfe an die Minijob-Zentrale. Sie können sich aber 20 Prozent der Gesamtaufwendungen von der Steuerschuld abziehen, bis zu 510 Euro jährlich.Bis zu einem monatlichen Verdienst von 284 Euro ist der Steuervorteil im Haushaltsscheck-Verfahren sogar größer als die Abgaben, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale zahlen. Bei einem Durchschnittsverdienst von 185 Euro ist die monatliche Ersparnis am größten – Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sparen durch die Anmeldung 14,86 Euro im Monat.Im Februar erhalten alle privaten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Minijobberinnen und Minijobbern automatisch die Bescheinigung für das Finanzamt. Diese enthält jeweils die Höhe des gezahlten Verdienstes an die Haushaltshilfe und die darauf entfallenden Abgaben an die Minijob-Zentrale für das vergangene Kalenderjahr.Erstmals werden die Bescheinigungen für das Finanzamt auch im Minijob-Manager zur Verfügung gestellt. Im neuen Online-Portal der Minijob-Zentrale erhalten die bereits registrierten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Nachweis in digitaler Form. Schnell und unkompliziert kann er so bei der nächsten Steuererklärung in bares Geld verwandelt werden.Mit dem Haushaltsscheck-Rechner auf der Internetseite der Minijob-Zentrale können Privathaushalte ganz einfach die Abgaben für ihre Haushaltshilfe und die Ermäßigung der Steuer berechnen.