Velbert. Auch wenn die Inflationsrate gemäß Statistischem Bundesamt im Durchschnitt des vergangenen Jahres zum ersten Mal seit 2021 wieder niedriger als drei Prozent betrug, ächzen Verbraucher weiterhin unter hohen Preisen. Für manchen stellen sich neu -oder auch weiterhin – Fragen, wo und wie denn gespart werden kann.
„Wir empfehlen, bei sich abzeichnenden Engpässen der Haushaltskasse unbedingt die eigenen Verträge zu checken da sich Altverträge beim Versäumen der Kündigungsfrist um ein weiteres Jahr -mit eventuell hohen Preisen- verlängern können“ so Andreas Adelberger, Leiter Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Velbert und empfiehlt zudem das Führen eines Haushaltsbuches. Altverträge seien Verträge, die erstmalig vor März 2022 abgeschlossen wurden. Dazu zählen Strom- und Gasverträge genauso wie Dienstverträge, so z.B. Fitnessstudio- und Nachhilfeverträge, aber auch Zeitschriftenabos und Streamingverträge. Adelberger und seine Kollegin, Sabine Klischat-Tilly, beraten dazu rechtlich in der Beratungsstelle an der Friedrichstraße 107 in Velbert.
Die gute Nachricht: Verträge, die ab März 2022 erstmalig abgeschlossen wurden, bieten aufgrund des „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ automatisch besseren Schutz bei Laufzeiten und Kosten. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 12 oder 24 Monaten kann danach auf Wunsch monatlich gekündigt werden da sie sich nur „auf unbestimmte Zeit“ verlängern. Auch für solche Neuverträge kann also gegebenenfalls dann die Kündigung erwogen werden falls eine monatliche finanzielle Belastung verringert werden soll.
So aber nicht bei Altverträgen: Diese dürfen sich weiterhin um ein Jahr verlängern -solange der Kunde nicht aktiv wird und beispielsweise dazu ordentlich kündigt. Das Team der Beratungsstelle empfiehlt für die Kündigung aus Beweisgründen hierfür das Einschreiben mit Rückantwort. Online abgeschlossene Verträge müssen seit 1. Juli 2022 auch leicht über einen entsprechenden Kündigungsbutton online kündbar sein.
Wechsel von Tarifen oder Anbietern prüfen
Da die Ausgaben für Energie für viele Haushalte weiterhin einen hohen Anteil darstellen, rät Adelberger zum Vertrags- und Tarifcheck: wer sich noch in der teuren Grundversorgung befinde, kann -übrigens unabhängig von der genannten fairen Regelung- schon bisher jederzeit mit 14 Tage Kündigungsfrist kündigen bzw. einen Anbieter- oder Tarifwechsel durchführen, bei dem möglichst der neu gewählte Anbieter kündigt. Sondertarife liegen preislich erheblich unter den Kosten in der Grundversorgung. Teile des Kreises Mettmann liegen bei den Kosten für die Grundversorgung bei Strom uns Gas zum 1. Januar 2025 vergleichsweise im hohen bis sehr hohen Bereich innerhalb NRWs, wie erst kürzlich eine Untersuchung der Verbraucherzentrale feststellte1.
Fokuswoche Geld der Verbraucherzentralen
Die Verbraucherzentralen in Deutschland bieten vom 27. bis 31. Januar eine „Fokuswoche Geld“ an: In kostenlosen Onlinevorträgen erhalten Ratsuchende nützliche Hinweise beispielsweise unter dem Titel „Sparen für jedes Budget – Wo stecken Geldfresser?“ oder „Versicherungen – Welche sind nötig und sinnvoll?“. Weitere Geldthemen sind über Vorträge ebenfalls online abrufbar. Nähere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung sind möglich unter www.verbraucherzentrale.de/node/88307.
Grundversorgte Kunden in Energieverträgen können sich zum Tarifwechsel kostenlos in der Beratungsstelle Velbert (nach Terminvereinbarung) beraten lassen. Ein individueller rechtlicher Vertragscheck mit Klärung der Kündigungsmöglichkeiten ist im Rahmen einer kostenpflichtigen Rechtsberatung (20 Euro) durch das Team der Beratungsstelle, ebenfalls nach Terminvereinbarung, möglich.