Gläser mit Honig stehen auf einem Tisch. Foto: VZ NRW/Adpic
Gläser mit Honig stehen auf einem Tisch. Foto: VZ NRW/Adpic

Düsseldorf. Für Verbraucher ist es auf den ersten Blick oft schwer zu erkennen, woher der Honig im Glas genau stammt, denn die rechtlichen Vorgaben sind nicht sehr streng.

Gemäß der deutschen Honigverordnung muss ein konkretes Ursprungsland nur dann auf dem Etikett stehen, wenn der Honig aus nur einem Land stammt. Stammt er aus mehreren Ländern, reicht es, wenn auf dem Etikett darauf hingewiesen wird, dass der Honig aus EU-Ländern oder nicht EU-Ländern kommt. Häufiger findet man Hinweise wie „Mischung von Honig aus EU-Ländern“, „Mischung von Honig aus Nicht-EU-Ländern“ oder „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“.

„Der Honig kann also von überall herkommen. Die einzelnen Herkunftsländer und den prozentualen Anteil der einzelnen Honige an der Honigmischung können Verbaucherinnen und Verbraucher nicht nachvollziehen“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Wer gern seinen Tee mit Honig aus Deutschland süßen oder lokale Imker unterstützen möchte, kann Produkte mit „Deutschland“ als Ursprungsland, dem Begriff „Deutscher Honig“, dem Logo des Deutschen Imkerbunds oder einer bestimmten regionalen Herkunft wie „Honig aus dem Sauerland“ auf dem Etikett wählen.

Angaben wie „echt“, „ohne Zusätze“ oder „Bienenhonig“ können suggerieren, manche Honige wären besondere Naturprodukte. Dabei muss Honig laut deutscher Honigverordnung ein natursüßer Stoff sein, darf nichts anderes als Honig enthalten und darf nur von Honigbienen erzeugt werden.

Wo „Honig“ drauf steht, muss also auch Honig drin sein.