Fokus auf das Kindeswohl: Die Adoption eines Kindes ist in Deutschland geschützt - und daher streng geregelt. Foto: pixabay
Fokus auf das Kindeswohl: Die Adoption eines Kindes ist in Deutschland geschützt - und daher streng geregelt. Foto: pixabay

Düsseldorf. Ein Kind zu adoptieren ist für manche Menschen der gewünschte Weg für die Familiengründung. In Deutschland gelten strenge Regeln – nicht zuletzt um Menschenhandel oder Missbrauch zu vermeiden. Die Adoption ist daher geschützt.

Eine eigene Familie zu gründen, ist auch heutzutage ein klassischer Lebensentwurf für viele Menschen. Die Heirat gehört dabei längst nicht mehr als Notwendigkeit dazu – anders sieht das beim Nachwuchs aus. Weil es nicht jedem Paar möglich ist, eigene Kinder zu bekommen, kann eine Adoption eine Alternative sein. Der Weg zum Familienglück ist in Deutschland allerdings aus guten Gründen steinig.

„Die Adoption gilt für viele Paare als die letzte Möglichkeit, ein Leben als Familie zu führen“, so Tobias Klingelhöfer, Experte bei der Arag-Versicherung. „Meistens liegen davor bereits viele Versuche über viele Jahre, selbst schwanger zu werden – einschließlich medizinischer Eingriffe und oft auch unter erheblichem seelischen Leiden“. Die Option, ein Kind fremder Eltern zum eigenen zu machen, sei ein Lichtblick für Menschen mit einem unbedingten Kinderwunsch.

„Der Sinn der Adoption liegt darin, einem Kind, das nicht bei seiner eigenen Familie aufwachsen kann, ein Heim zu geben und ihm ein glückliches und geborgenes Leben zu schenken“, so Klingelhöfer. Der Fokus liege auf dem Wohl des Kindes und nicht in erster Linie auf dem des Paares.

Leicht gemacht wird Paaren die Adoption in Deutschland nicht. Zukünftige Eltern müssen viele adoptionsrechtliche Voraussetzungen erfüllen. Und die Anträge werden nach Auskunft des Versicherungsexperten „sehr genau geprüft, Hintergründe beleuchtet und Gegebenheiten inspiziert“.

Erste wenn alles „rechtlich und vor allem menschlich“ stimme, und potentielle Adoptiveltern und Adoptivkinder zusammenpassen, kann der Weg zur Familiengründung im klassischen Sinne vollzogen werden.

Rechtlich ist die Sache klar: Laut Bürgerlichem Gesetzbuch ist das Adoptivkind de, eigenen, leiblichen Kind gleichgestellt: „Es wird rechtlich ein Eltern-Kind-Verhältnis begründet, das nicht mehr rückgängig zu machen ist und das Kind ist durch diesen Vorgang nicht mehr mit seiner Ursprungsfamilie verwandt“, so der Hinweis von Tobias Klingelhöfer.

Wie können Paare in Deutschland Adoptiveltern werden?

Adoption ist in Deutschland geschützt“, erklärt Klingelhöfer. Sein wichtiger Hinweis: „Das gilt auch für Adoptionen aus dem Ausland“. Hintergrund sei unter anderem die Vermeidung von Menschenhandel, Ausbeutung oder die Misshandlung Schutzbefohlener, so der Experte.

Der einzige Weg führt über Adoptionsvermittlungsstellen, zu denen man unter anderem über das Jungendamt oder kirchliche Träger gelangt. Künftige Eltern müssen sich bewerben: „Mit einem klassischen Lebenslauf, den eigenen Geburtsurkunden, gegebenenfalls der Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, Einkommensnachweisen, Gesundheitszeugnissen und einem erweiterten polizeilichen Führungszeugnis“, so Klingelhöfer. Der Experte rät, eine klare Formulierung des Adoptionswunsches einschließlich Begründung, Haltung, Hintergründen und Zielen beizufügen.

„Denn aufgrund dieser Bewerbung erfolgt eine Eignungsprüfung“, so der Arag-Experte. „Der eigentliche spätere Adoptionsantrag beim Familiengericht muss dann notariell beurkundet sein“.

Adoption: Voraussetzungen in Deutschland

Auch wenn es sich um einen behördlichen Vorgang handelt und entsprechende Ämter das Entscheidungsrecht haben, so geht es bei dem Für oder Wider doch vor allem darum zu erkennen, ob das Kind ein Nest voller Geborgenheit finden wird“, erklärt Experte Klingelhöfer. Das Augenmerk liege auf der charakterlichen Festigkeit der Eltern, der Stabilität ihrer Beziehung, ihren Vorstellungen hinsichtlich Erziehung und Fürsorge, ihrem Gesundheitszustand und durchaus auch der finanziellen Situation.

„Außerdem wird darauf geachtet, dass entweder bereits ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht, wie beispielsweise bei der Adoption eines Stiefkindes, oder zu erkennen ist, dass sich dieses entwickelt“, so Klingelhöfer. Hierfür sei eine Probezeit gedacht, in der das Kind bereits bei der zukünftigen Familie wohnt: die „Adoptions-Pflege“. Eine gesetzliche Voraussetzung für die Adoption eines Kindes in Deutschland ist das nicht. Aber: Es sei „dennoch Usus“.Hinzu kommen eine ganze Reihe von tatsächlichen Voraussetzungen, die es zu erfüllen gilt. Dazu gehören unter anderem ein Mindestalter der Adoptierenden von 25 Jahren von mindestens einem angehenden Elternteil, die Zustimmung der leiblichen Eltern und auch die Zustimmung des Kindes selbst beziehungsweise des gesetzlichen Vertreters bei unter 14-Jährigen.

Umfassende Informationen enthält die Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Alternative zur Adoption: Pflegekinder

„Pflege- oder auch Flüchtlingskinder kann man unabhängig vom Familienstand aufnehmen“, so ein Hinweis von Klingelhöfer. Die Chancen auf eine Zusage stünden aber am besten bei verheirateten Paaren oder langjährigen Lebensgemeinschaften. Die erste Anlaufstelle sei das zuständige Jugendamt.

In manchen Regionen gibt es auch Verbände, die als Vermittlungsstelle für Pflegschaften arbeiten. „Meist klärt schon das Erstgespräch, ob eine Bewerbung als Pflegefamilie Aussicht auf Erfolg hat“, so der Experte. „Das Thema Pflegekind ist sehr umfangreich“. Auch hierzu gibt es entsprechende Informationen, unter anderem auf den Ratgeber-Seiten der Arag.