Die Hygieneanforderungen bei der Lebensmittelproduktion sind hoch, dennoch kommt es manchmal zu Problemen. Foto: VZ NRW/adpic
Die Hygieneanforderungen bei der Lebensmittelproduktion sind hoch, dennoch kommt es manchmal zu Problemen. Foto: VZ NRW/adpic

Düsseldorf. Ob Glassplitter im Gurkenglas, Listerien im Käse oder Salmonellen im Schokohasen – fast täglich werden Warnungen zu unsicheren Produkten veröffentlicht. Im vergangenem Jahr waren es laut Verbraucherzentrale NRW insgesamt 311. Dreimal mehr Warnungen als noch im Jahr 2015.


Ein Rückruf erfolgt, wenn der Verdacht besteht, dass „von einem Lebensmittel ein Gesundheitsrisiko ausgehen kann, es zum Verzehr ungeeignet, ekelerregend oder in erheblichem Maß täuschend ist“, erklärt Lebensmittelexpertin Nora Dittrich. Könnte ein solches Lebensmittel bereits Verbraucherinnen und Verbraucher erreicht haben, wird es zurückgerufen. Parallel wird eine Warnung veröffentlicht.

Als häufigste Gründe führt die Expertin mikrobiologische Verunreinigungen durch zum Beispiel Bakterien wie Salmonellen oder Listerien an. „Es wird aber auch vor Grenzwertüberschreitungen und unzulässigen Inhaltstoffen gewarnt“, so Dittrich. Andere aktuelle Beispiele würden Produkte betreffen, die unbeabsichtigt nicht gekennzeichnete Allergene enthalten. Das können zum Beispiel Erdnüsse im Mandelmus sein. Was klingt wie eine Nebensächlichkeit, kann spürbare Auswirkungen haben: Allergene Stoffe können bereits in geringen Mengen Reaktionen bei Allergikern auslösen. Und auch Fremdkörper wie Glassplitter oder Kunststoffteile sind häufige Rückrufgründe.

„Generell haben Verbraucherinnen und Verbraucher ein Recht auf einwandfreie und sichere Lebensmittel“, so Dittrich. „Der Anstieg der öffentlichen Produktwarnungen zeigt aber, wie wichtig wirksame Eigenkontrollen durch die Unternehmen sind. Sie sind nämlich neben der Einhaltung aller lebensmittelrechtlichen Bestimmungen auch verantwortlich für die Lebensmittelsicherheit“.

Es gilt eine Sorgfaltspflicht: Unternehmen müssen sicherstellen, dass die produzierten, verarbeiteten und vertriebenen Lebensmittel unbedenklich und sicher sind.

„Im Allgemeinen hat die Lebensmittelsicherheit in Deutschland und der EU einen hohen Standard und es gibt EU-weit und international ein abgestimmtes Sicherungssystem“, erklärt Nora Dittrich. Unabhängige Kontrollen der Herstellerbetriebe durch die Lebensmittelüberwachung böten zusätzlichen Schutz für Verbraucherinnen und Verbraucher − die sind allerdings abhängig von den behördlichen Kapazitäten.

Wo findet man Lebensmittelwarnungen?

Das frei zugängliche Portal Lebensmittelwarnung.de veröffentlicht Warnungen und Informationen zu unsicheren Produkten.

„Bei einem Rückruf muss der Unternehmer die Öffentlichkeit schnell und effektiv informieren und verbraucherrelevante Informationen über das betreffende Lebensmittel zur Verfügung stellen“, erklärt Nora Dittrich. Konkrete Vorschriften, in welcher Form und in welchen Medien die Warnung zu erfolgen hat oder in welcher Art und Weise Informationen dazu in Geschäften dargeboten werden sollen, gebe es aber nicht.

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich auch über die sozialen Medien der Verbraucherzentrale NRW über Rückrufe informieren. Bei Beanstandungen ist meist der Händler der erste Ansprechpartner.

„Betroffene sollten idealerweise mit dem Kassenbon als Kaufnachweis ihr erworbenes Produkt zunächst gegen ein einwandfreies Lebensmittel umtauschen lassen“, so die Expertin für den Fall, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ein zurückgerufenes Produkt gekauft haben. Könne der Händler den Umtausch nicht leisten, erhalte man den Geldbetrag zurück.

„Einige Hersteller bieten im Rahmen des Rückrufs aber auch die Erstattung des Kaufpreises ohne Vorlage des Kassenbons im jeweiligen Markt an“, so Nora Dittrich.