Wertvolles sollte man entsprechend schützen. Foto: VZ NRW/adpic
Wertvolles sollte man entsprechend schützen. Foto: VZ NRW/adpic

Düsseldorf. Nach dem Einbruch in der Sparkasse in Gelsenkirchen-Buer bangen viele Betroffene um eingelagertes Bargeld, Gold oder um persönliche Schmuckstücke.


Schon 2024 und 2021 gab es ähnliche Einbrüche. Entscheidend ist jetzt, wie man eigene Verluste nachweist und in welcher Höhe die Sparkasse haftet. Rita Reichard, Juristin und Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW, beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wie weit geht die Haftung der Sparkasse?

In Gelsenkirchen-Buer ist laut Aussage der Sparkasse jedes Schließfach bis zu einer Schadenshöhe von 10.300 Euro versichert. Bestimmte Wertgrenzen gelten auch für „vorübergehend“ ausgelagerten Hausrat, wozu auch Wertgegenstände gehören, im Rahmen einer bestehenden Hausratversicherung. Wer eine gesonderte Schließfachversicherung abgeschlossen hat, könnte gegebenenfalls auch darüber den Schaden ersetzt bekommen. Bei über den Versicherungsschutz hinausgehenden Ansprüchen wird noch zu klären sein, ob der Schließfachraum nach dem anerkannten Stand der Technik gegen einen unbefugten Zugriff gesichert war. Falls das verneint würde, könnten betroffene Kunden Anspruch auf eine Erstattung des gesamten Inhalts haben. Gerichtsurteile zu früheren Fällen zeigen, dass Banken und Sparkassen in voller Höhe haften können, wenn sie bei der Bewachung der Schließfachanlage nicht die erforderliche Sorgfalt haben walten lassen.

Wie weist man den Verlust nach?

Wer nach einem Einbruch oder Diebstahl Verluste ersetzt haben möchte, muss belegen, was entwendet wurde. Deshalb ist es ratsam, eine Liste der gestohlenen Gegenstände und deren Herkunft anzufertigen. Für den Besitznachweis sind Kaufbelege ideal, bei älteren oder geerbten Wertgegenständen können auch Fotos oder Zeugenaussagen hilfreich sein. Diese Dokumentation sollte getrennt von den Wertgegenständen aufbewahrt werden. Betroffene sollten auf jeden Fall Strafanzeige erstatten, das ist wichtig für die Schadensregulierung zum Beispiel der Hausratversicherung.

Wie sichert man Wertvolles am besten?

Bargeld, Schmuck, Gold oder wichtige Dokumente: Viele Menschen haben wertvolle Dinge zuhause, die bei einem Einbruch oftmals leicht gefunden werden können. Die Hausratversicherung ersetzt dann einen möglichen Schaden nur in begrenzter Höhe – abhängig vom Versicherungsvertrag. Wer trotzdem die Aufbewahrung daheim befürwortet, kann sich einen fest verankerten, zertifizierten Tresor zulegen. Dann ist eine höhere Summe versichert. Je wertvoller der Besitz, desto besser ist jedoch eine externe Aufbewahrung. Einbrüche in Schließfachräume kommen vor – im Dezember 2024 traf es eine Filiale der Deutschen Bank in Lübeck und im August 2021 die Hamburger Sparkasse in Norderstedt – aber sie sind deutlich seltener als Wohnungseinbrüche.