Langenfeld. Bei der Verbraucherzentrale Langenfeld gehen aktuell viele Anfragen wegen Mahnschreiben der Firma TPI Investment GmbH aus Essen ein. Diese fordert von angeblichen Kund:innen der Firma 1N Telecom die Zahlung von rund 420 Euro.
Nach Darstellung der TPI habe sie die Forderungen von 1N Telecom übernommen für einen mit dem Telekommunikationsunternehmen geschlossenen DSL-Vertrag aus 2023 oder 2024, so die VerbraucherzentraleNRW. „In vielen Fällen liegt jedoch kein Vertrag vor oder er wurde rechtzeitig widerrufen. Trotzdem setzt das Unternehmen Betroffene unter Druck“, erklärt Andreas Nawe, Leiter der Beratungsstelle Langenfeld der Verbraucherzentrale NRW. „Verbraucher:innen sollten der Forderung zeitnah widersprechen, um Mahnbescheide oder Einträge in Auskunfteien zu vermeiden.“
Mit Fragen zu verschiedenen Werbeaktionen des Düsseldorfer Telekommunikationsanbieters 1N Telecom haben die Verbraucherzentralen schon länger zu tun und gehen rechtlich gegen das Unternehmen vor. Jetzt tritt ein neuer Anbieter auf den Plan, der angeblich die Forderungen von 1N Telecom übernommen hat. „Unser Rat an Verbraucher:innen lautet daher: Lassen Sie sich von juristisch klingenden Formulierungen nicht unter Druck setzen, sondern widersprechen Sie der Forderung schriftlich und fordern Sie die Abtretungsurkunde für die Forderung an. Liegt diese nicht vor, muss nichts bezahlt werden“, so Nawe.
Nach bisherigen Erkenntnissen der Verbraucherzentrale NRW legt TPI zwei Arten von Nachweisen vor: entweder einen unterschriebenen Vertrag mit 1N Telecom oder ein EDV-Protokoll, das den angeblichen Vertragsabschluss belegen soll. „Teilweise hatten Betroffene aber nie zuvor Kontakt mit der 1N Telecom oder haben ihren Vertrag rechtzeitig widerrufen“, sagt Nawe. Ein Widerruf behält auch gegenüber einem etwaigen neuen Forderungsinhaber seine Gültigkeit. „Dennoch: Wer gar nicht auf die Zahlungsaufforderung reagiert, riskiert Mahnbescheide oder Einträge bei Auskunfteien.“
Die Verbraucherzentrale NRW hält daher ein Musterschreiben für den Widerspruch gegenüber der TPI Investment GmbH bereit. „Wer weitere Unterstützung benötigt oder unsicher ist, ob ein wirksamer Vertrag vorliegt, kann sich an uns wenden“, so der Beratungsstellenleiter.