Bochum. Ab dem 1. Juli 2026 können Beschäftigte ihre frühere Entscheidung gegen eigene Rentenbeiträge einmalig ändern. Sie erhalten dann im laufenden Minijob den Rundumschutz der gesetzlichen Rentenversicherung.
Bislang galt eine solche Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für die gesamte Dauer des Minijobs und konnte nicht rückgängig gemacht werden. Die neue Regelung schafft hier mehr Flexibilität und stärkt die soziale Absicherung.
Rentenversicherungspflichtige Minijobberinnen und Minijobber profitieren laut Minijob-Zentrale von dem vollen Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung. Eigene Beiträge wirken sich zum Beispiel positiv auf die spätere Rente aus. Außerdem können sie helfen, wichtige Zeiten in der Rentenversicherung zu sammeln.
Zudem erwerben Minijobberinnen und Minijobber durch den Eigenanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung Ansprüche auf Leistungen zur Rehabilitation sowie den Anspruch auf Übergangsgeld während bestimmter Reha-Maßnahmen.
„Ein Minijob ist ein wichtiger Baustein für die eigene Absicherung“, erklärt Rainer Wilhelm, Geschäftsführer der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und zuständig für die Minijob-Zentrale. „Wer eigene Beiträge zur Rentenversicherung zahlt, erwirbt wichtige Ansprüche und stärkt die eigene Rente. Die neue Regelung gibt Minijobberinnen und Minijobbern die Möglichkeit, eine frühere Entscheidung noch einmal zu ändern.“
Für die Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht genügt eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber.


