Düsseldorf. Haushaltshilfen kümmern sich um alltägliche Aufgaben. Von einer offiziellen Anmeldung der Haushaltshilfen bei der Minijob-Zentrale profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Rheinland hin.
„Die Minijob-Zentrale übernimmt dann den Großteil der Arbeitgeberpflichten wie die Berechnung und den Einzug der Abgaben sowie die Meldung zur Unfallversicherung. Angemeldete Haushaltshilfen sind bei Arbeitsunfällen und auf dem Arbeitsweg abgesichert“, so die Deutsche Rentenversicherung. „Sie haben Anspruch auf bezahlten Urlaub und Entgeltfortzahlung bei Krankheit.“
Außerdem könnten sie Ansprüche auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben. „Hierfür zahlen sie grundsätzlich 13,6 Prozent ihres Einkommens als Rentenversicherungsbeitrag“, so die DRV. „Arbeitgeber zahlen zusätzlich zum Lohn maximal insgesamt 14,62 Prozent an Abgaben wie beispielsweise Krankenversicherung, Rentenversicherung und Pauschalsteuer. 20 Prozent der Gesamtausgaben, maximal 510 Euro pro Jahr, können sie von ihrer Einkommensteuer abziehen“.
Ausführliche Informationen sowie eine schnelle und einfache Möglichkeit zur Anmeldung der Minijobber bietet die Minijob-Zentrale auf ihrer Internetseite: www.minijob-zentrale.de.


