Die jährliche Nebenkostenabrechnung sollte man genau prüfen: Fehler sind nämlich nicht ausgeschlossen. Foto: Ergo Group
Die jährliche Nebenkostenabrechnung sollte man genau prüfen: Fehler sind nämlich nicht ausgeschlossen. Foto: Ergo Group

Düsseldorf. Die jährliche Nebenkostenabrechnung kann willkommene oder unliebsame Post sein. Wann Mieterinnen und Mieter die Jahresabrechnung allerdings genau erhalten, ist sehr unterschiedlich.

„Vermieter müssen sie ihren Mietern lediglich innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach Beendigung des Abrechnungszeitraums zukommen lassen“, erklärt Michaela Rassat, Juristin der Ergo Rechtsschutzversicherung. „Halten sie sich nicht daran, müssen Mieter nicht nachzahlen“. Das Recht auf eine Abrechnung und auf die Auszahlung eines möglichen Guthabens bleibe allerdings erhalten.

Nach Erhalt sollten Mieter die Abrechnung so schnell wie möglich öffnen und prüfen, rät die Juristin. Denn eine Nachzahlung müsse man in der Regel innerhalb von 30 Tagen begleichen. Die gleiche Frist gelte umgekehrt auch für Vermieter bei der Auszahlung eines Guthabens.

„Außerdem können Nebenkostenabrechnungen durchaus fehlerhaft sein“, so Rassats Hinweis. „Ist zum Beispiel eine formelle Angabe wie der Abrechnungszeitraum nicht angegeben oder nicht korrekt oder ist der Verteilerschlüssel nicht erklärt, haben Mieter zwölf Monate Zeit, Widerspruch einzulegen“.

Wichtig: Für Nachzahlungen gelte dennoch die dreißigtägige Frist. Mieter, die Fehler in der Abrechnung vermuten, sollten diese zwar bezahlen – aber unter Vorbehalt.

„Empfinden Mieter zum Beispiel die Kosten für die Hausreinigung als ungewöhnlich hoch, haben sie zudem die Möglichkeit, bei ihrem Vermieter eine Einsicht in die Belege einzufordern, auf denen die Abrechnung basiert“, erklärt die Expertin. „Bei Problemen oder Unstimmigkeiten ist es ratsam, zunächst das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen, um die Angelegenheit zu klären.“