Düsseldorf. Trinkhalme aus Kunststoff sind seit rund zwei Jahren in der Europäischen Union verboten. Allerdings sollte man als Alternative keine Papphalme nutzen, so der Hinweis der Verbraucherzentrale NRW.
„Wussten Sie schon, dass Trinkhalme aus Pappe keine gute Wahl sind?“, fragen die NRW-Verbraucherschützer und geben eine Antwort: Weil Papier eigentlich in Wasser aufweicht oder darin sogar zerfasert würden, man vielen Papphalmen jedoch Harze zur „Nassverfestigung“ beimische, sollte man diese Alternative lieber meiden. Denn: „Diese enthalten als Verunreinigung häufig zwei Arten von Chlorpropanolen, die als krebserzeugend eingestuft werden“, warnt die Verbraucherzentrale NRW.
Bei Labortests seien die gesundheitsgefährdenden Stoffe in den Prüfflüssigkeiten nachgewiesen worden.
Seit Juli 2021 sind Einwegtrinkhalme aus Plastik EU-weit verboten. Und nun? „Bei der Bestellung im Restaurant oder Café lässt sich einfach darauf hinweisen, dass kein Papphalm gewünscht ist“, so der Rat der Verbraucherschützer. Zuhause könne man am besten wiederverwendbare aus dickem Glas verwenden, allerdings seien aus Trinkhalme aus Edelstahl geeignet, „für Kinder sogar besser als die zerbrechliche Glasvariante“.
Beide Produkte werden oftmals gleich mit einem passenden Bürstchen zum Reinigen verkauft, denn Mehrweg-Trinkhalme sollten nach dem Gebrauch immer gut gespült werden. Weiterführende Infos unter www.verbraucherzentrale.nrw.