Die Verbraucherzentrale NRW klärt über Vor- und Nachteile der privaten Krankenversicherung auf. Foto: VZ NRW/adpic
Die Verbraucherzentrale NRW klärt über Vor- und Nachteile der privaten Krankenversicherung auf. Foto: VZ NRW/adpic

Düsseldorf. Job, Traumhaus oder Ehepartner: trotz aller Schwüre ewiger Treue kann man sich auch aus langfristigen Beziehungen wieder lösen. Nicht aber bei der privaten Krankenversicherung (PKV).


Die bleibt unter Umständen lebenslang bestehen. Der Schritt in die PKV-Welt will also gut überlegt und der Vertragspartner fürs Leben mit Bedacht ausgesucht sein – denn der bleibt. Keine Kündigung, keine Scheidung. In guten wie in schlechten Zeiten. Und die können kommen.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Gesundheitsreform scheint es für viele Menschen gerade attraktiv, von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu wechseln. Zum einen könnte ein Wechsel ab dem nächsten Jahr deutlich schwieriger werden. Denn die Einkommensschwelle, ab der Angestellte in die private Krankenversicherung wechseln dürfen, soll außerordentlich um 3.600 Euro angehoben werden. 2026 liegt diese bereits bei 77.400 Euro Jahreseinkommen. Zusammen mit der regulären jährlichen Anpassung könnte die Grenze laut PKV-Verband auf rund 84.800 Euro klettern. Zum anderen steigt auch die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der maximal Beiträge in der GKV gezahlt werden müssen. Kinderlose Gutverdienende würden dann ab 2027 stolze 1.400 Euro im Monat an ihre gesetzliche Krankenkasse zahlen – bei voraussichtlich sinkender Leistung.

PKV punktet mit anfangs günstigen Beiträgen und guten Leistungen

Da lockt die PKV mit günstigeren Prämien, einem oft deutlich besseren Leistungskatalog und den berühmten Annehmlichkeiten wie kurzfristige Termine, Einbettzimmer & Co. Doch ein Wechsel hat langfristige Auswirkungen, ein Zurück ist oft nicht mehr möglich. Das kann sich insbesondere im Alter rächen, wenn bei kleiner Rente die dann höheren PKV-Beiträge nicht mehr bezahlt werden können. Regelmäßig wenden sich verzweifelte Rentner:innen an die Verbraucherzentrale NRW und berichten von ihren Problemen – mit den Beiträgen und beim Arztbesuch. Denn sind Privatpatient:innen mit gutem Einkommen in jeder Praxis gern gesehen, kann das im Alter und nach Wechsel in die Sozialtarife der PKV als letzter Möglichkeit bei Zahlungsschwierigkeiten schnell anders aussehen.

Nichts überstürzen und gut beraten lassen

Selbständige und Gutverdienende, denen der Weg in die PKV grundsätzlich offensteht, sollten einen Übertritt in die private Welt deshalb keinesfalls überstürzen und neben den Vorteilen auch die Nachteile beachten. So muss die Beitragszahlung im Alter mitberücksichtigt und in die Überlegung eingepreist werden. Die in jungen Jahren gesparten Beiträge können zudem zum Aufbau eines finanziellen Polsters verwenden werden, um die erwartbaren Beitragssteigerungen im Alter zusätzlich abzufedern. Disziplin ist also gefragt. Und gute und unabhängige Beratung. Denn wenig überraschend hat der Versicherungsvertrieb stets verlockende Produkte für junge und gesunde Wechselwillige im Angebot. Nicht allen ist dabei aber das Konzept PKV mit all seinen Auswirkungen und die Bindungswirkung bewusst. Denn Krankenversicherer und Kund:innen bleiben nicht selten aneinander gebunden ─ bis das der Tod sie scheidet.

Was können PKV-Versicherte in Not tun?

Wer Schwierigkeiten hat, die PKV-Beiträge zu zahlen, kann in einen günstigeren Tarif wechseln, die Selbstbeteiligung erhöhen oder auch staatliche Hilfe beantragen. Eine Rückkehr in die GKV indes ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, zum Beispiel über die Familienversicherung oder durch die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit. Versicherte müssen dafür in der Regel unter 55 Jahre alt sein. Einige Dienstleister versprechen auch älteren Versicherten die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse über einen Zwischenschritt im Ausland. Hier ist größte Vorsicht geboten, denn aktuell hat das Landgericht Frankfurt am Main einen solchen Vertrag zur „garantierten Rückführung” für nichtig erklärt (Az. 2-23 O 224/25).